Beschäftigte des Bundes

Digitalisierungs-Tarifvertrag: Leitplanken für modernes Arbeiten

Der dbb wird am 28. Februar 2020 mit dem Bundesinnenministerium Verhandlungen zu einem „Tarifvertrag Digitalisierung“ für die Beschäftigten des Bundes aufnehmen.

Aus Sicht des dbb müssen die Veränderungen der Arbeitsbedingungen, die sich aus der Digitalisierung ergeben, zwingend durch tarifvertragliche Rahmenbedingungen flankiert werden. Dies betrifft unter anderem die Zunahme flexibler Arbeitsformen (zum Beispiel Homeoffice) sowie die Veränderung und Beschleunigung von Arbeitsprozessen.

Um die Interessen der Beschäftigten in diesem Prozess wirkungsvoll zu berücksichtigen, muss der entstehende Tarifvertrag zur Digitalisierung nach Auffassung des dbb auch klare Regelungen zur fortlaufenden Qualifizierung und zu Datenschutzgesichtspunkten enthalten. Darüber hinaus gilt es, Regelungen zum Schutz vor Selbstausbeutung durch die neuen flexiblen Arbeitsformen zu vereinbaren. Für Beschäftigte, deren bisherige Arbeitsplätze durch die zunehmende Digitalisierung starke Veränderungen erfahren oder sogar wegfallen, müssen zudem Sicherungsmechanismen geschaffen werden.

Bei dem ersten Treffen soll zunächst der Zeitplan zur Strukturierung der Verhandlungen festgelegt werden. Ziel ist es, diese bis zum Sommer 2020 abzuschließen.

 

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