Entgeltumwandlung für E-Bikes und Jobräder

Finanziell keine gute Idee

Arbeitgeber treten immer öfter an Personal- und Betriebsräte mit dem Vorschlag heran, Entgeltumwandlung zum Zwecke des Erwerbs von Fahrrädern oder E-Bikes beziehungsweise Pedelecs durchzuführen, also ein sogenanntes „JobRad“ zu erwerben. Oft wird damit geworben, dass dies letztlich die Bewegung der Mitarbeiter fördert und damit dem Gesundheitsschutz dient. Das ist grundsätzlich ein guter Ansatz. Aus finanzieller Sicht ist das aber keine gute Idee.

Die Entgeltumwandlung dient nach dem Willen des Gesetzgebers dem Zweck, eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung aufzubauen, um die gesetzliche Rente aufzubessern. Dieses Ziel rechtfertigt es, das laufende Bruttoeinkommen zu verringern und eben diesen Teil in eine zusätzliche betriebliche Rentenanwartschaft zur Sicherung des Lebensstandards im Rentenalter umzuwandeln. Dabei ist zu bedenken, dass eine solche Entgeltumwandlung auch Nachteile mit sich bringt: Neben den Einbußen beim Nettoeinkommen wird durch die Entgeltumwandlung auch die Bemessungsbasis für die Krankenbezüge, das Arbeitslosengeld und für die Ansprüche auf die gesetzliche Rente geschmälert. Diese Nachteile sind nur akzeptabel, wenn eine Entgeltumwandlung mit dem Ziel des Aufbaus beziehungsweise der Verbesserung einer betrieblichen Altersversorgung erfolgt, weil die daraus erwachsenden Anwartschaften die Einbußen in der gesetzlichen Rente in aller Regel übersteigen. Mit dieser Zielsetzung unterstützt der dbb die Entgeltumwandlung.

Bei der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Bike-Leasings bleiben die dargestellten Nachteile auf Arbeitnehmerseite bestehen: Im Ergebnis dient dieses Modell ausschließlich dem privaten Konsum. Das ist aus Gewerkschaftssicht aber kein im Wege der Entgeltumwandlung förderungswürdiges Ziel.

Wir haben nachgerechnet: Vom Ergebnis her sind die Einsparungen durch die Entgeltumwandlung zum Bike-Leasing für die Beschäftigten marginal. Neben den Verlusten bei der Rente macht die obligatorische Fahrradversicherung das System auf Arbeitnehmerseite unattraktiv. Am meisten profitiert letztlich der Arbeitgeber auf Kosten der Sozialversicherungssysteme. Darum sind wir gegen die tarifvertragliche Möglichkeit der Entgeltumwandlung, um ein JobRad zu finanzieren.

Wenn es dem Arbeitgeber so wichtig ist, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern, steht es ihm frei, Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs aus eigenen Mitteln anzuschaffen und zur Nutzung zu überlassen. Dazu braucht es nicht den Umweg einer im Ergebnis arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung.

 

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