Auftragsverwaltung und Infrastrukturgesellschaft

Freistaat Bayern zu umfassenden Zusicherungen bereit

In den Gesprächen mit dem dbb und seiner Fachgewerkschaft VDStra. deutet das Land Bayern weitreichende Zusicherungen für die Beschäftigten auf den Bundesautobahnen an. So schließt der Freistaat betriebsbedingte Kündigungen für Mitarbeiter aus, die nicht in die neue Infrastrukturgesellschaft wechseln und somit weiter beim Bundesland angestellt bleiben wollen.

Konkrete Zusagen im Rahmen einer umfassenden Sicherung der Beschäftigten im Bundesautobahnbereich sind zwar gegenwärtig noch nicht möglich, da die Verhandlungen mit dem Bund zur Ausgestaltung der Überleitung in den TVöD noch ausstehen. Die Zielstellung der aktuellen Gespräche mit dem Bundesland jedoch ist eine umfassende Erklärung, die künftige Tarifverhandlungen zum Schutz der Beschäftigten bindet. Der dbb will die kommende Überleitung der Tarifbeschäftigten im Bundesautobahnbereich durch Tarifvertrag mit dem Bund bestandssichernd regeln.

Was ist der Hintergrund der Gespräche mit dem Freistaat Bayern?

Nach einer Reform verwaltet spätestens ab dem Jahr 2021 der Bund die Bundesautobahnen, der dafür ein Fernstraßenamt und eine Infrastrukturgesellschaft gründet. Die Aufgaben bei Planung, Bau und Erhaltung der Bundesautobahnen gehen dann in allen Ländern auf die Infrastrukturgesellschaft über, die auch die dafür eingesetzten Beschäftigten und Beamten übernimmt und weiterbeschäftigt.

Der Arbeitgeberwechsel weckt bei einigen Beschäftigten Sorgen um die Sicherheit und die künftige Ausgestaltung des eigenen Arbeitsplatzes. Die Delegation des dbb und der VDStra. um deren Landesvorsitzenden Klaus Eckl drängen gegenüber dem Freistaat auf weitreichende Garantien - wie den Fortbestand persönlicher Zulagen, die Ausgestaltung des Arbeitgeberwechsels und künftige Rückkehrrechte zum Freistaat Bayern.

Grundsätzlich sind die Beschäftigten auch beim Bund hinsichtlich des Status, Arbeitsplatzes und Arbeitsorts vor Verschlechterungen gesetzlich geschützt. Sie haben einen Anspruch auf Beschäftigung am bisherigen Standort. Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten darf es dabei nicht geben. Tarifbeschäftigte können darüber hinaus auch dem Übergang ihres TV-L Arbeitsverhältnisses auf den TVöD Arbeitgeber Bund selbstbestimmt widersprechen. Damit blieben sie weiter beim Bundesland beschäftigt. Dann käme eine Personalgestellung an den Bund in Betracht, was einer dauerhaften Zuweisung entspricht. Auch hierzu will der dbb mit dem Freistaat Bayern Regelungen zum Beschäftigungsschutz vereinbaren.

 

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