Thüringen

Gesetzentwurf sieht Anhebung der Bezüge und Sonderzahlungen vor

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Anwärterinnen und Anwärter, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen rückwirkend zum Anfang des Jahres 2023 um 3,25 Prozent steigen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der diese Woche in den Thüringer Landtag eingebracht wurde.

Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen zudem zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 eine monatliche Sonderzahlung erhalten.

Im Regierungsentwurf, der federführend vom Ressort der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert erstellt wurde, heißt es: „Wegen der bestehenden Inflation, die sich vor allem in der zum 1. Januar 2023 vorgesehenen Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung, der steigenden Kosten der Unterkunft und insbesondere bei den Energiepreisen manifestiert, besteht im Ergebnis der Überprüfung der Verfassungsgemäßheit der Alimentation anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts signifikanter Anpassungsbedarf. Aufgrund der Beobachtungspflicht und der Berechnungsvorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist es aus Fürsorgegesichtspunkten geboten, bereits im Vorfeld eine prognostische Prüfung für das Jahr 2023 durchzuführen und entsprechende besoldungsrechtliche Regelungen vorzusehen.“

Im Gesetzentwurf ist auch eine weitere Erhöhung der Familienzuschläge ab dem dritten Kind vorgesehen. Alle diese Erhöhungen sollen jedoch mit der nächsten Besoldungsanpassung aufgrund des nächsten Tarifabschlusses verrechnet werden.

 

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