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Weitere Kurzmeldungen.

Der dbb hat für seine Mitglieder der komba und NahVG am 7. Dezember 2020 erfolglos über den TV-N Hessen mit den Arbeitgebervertretungen des KAV Hessen verhandelt. Der KAV Hessen hat im Vorfeld ein im Vergleich zur ersten Verhandlungsrunde verbessertes Angebot vorgelegt, strittig bleiben aber die Rahmenbedingungen für die Entlastungstage. Obwohl die Gewerkschaften der Arbeitgeberseite einen tatsächlichen Berechnungsfehler bei der Berechnungsgrundlage der Entlastungstage nachweisen können, weigert sich die KAV diesen Fehler noch in der laufenden Tarifrunde zu korrigieren. Die Verhandlungskommission entscheidet am 10. Dezember 2020 über das weitere Vorgehen.

Auf Anfrage des dbb berlin teilte die Senatsverwaltung für Finanzen am 8. Dezember 2020 mit, dass die Besoldungserhöhung von linear 2,5 Prozent bereits zum 1. Januar 2021 unter Vorbehalt gezahlt werden wird. Die Finanzverwaltung verweist auf die verschiedenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes, die dazu führen, dass der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes nochmals überarbeitet wird. Um die Beamtinnen und Beamten nicht warten zu lassen, hat die Senatsverwaltung für Finanzen diese lineare Vorbehaltszahlung zum 1. Januar 2021 auf den Weg gebracht.

Der DBB NRW hat am 7. Dezember 2020 mit dem Staatssekretär der Finanzen NRW, Dr. Patrick Opdenhövel, über zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Besoldung gesprochen. „Das Ministerium lehnt eine Gleichbehandlungszusage aus rechtlichen Gründen ab“, berichtete Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW. Mit dieser wären die Ansprüche aller Beamtinnen und Beamten gesichert gewesen, wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass die Besoldung in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen ist. Eine eventuelle Nachzahlung wäre dann von Amts wegen erfolgt. „Eine solche Zusage wäre fair gegenüber den Beschäftigten gewesen und gerade in der jetzigen Zeit eine wichtige Geste der Wertschätzung“, so der DBB NRW Vorsitzende. Opdenhövel hat jedoch zugesagt, dass alle eingereichten Widerspruchsverfahren ruhend gestellt werden und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird.

Der dbb m-v sieht vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Regelungen zu Besuchen über die Weihnachtsfeiertage bei einem Schulstart am 4. Januar 2021 nicht genügend Zeit, um Inzidenzen zu analysieren und entsprechend zu reagieren. „Wir brauchen zu den Feiertagen mehr Zeit und Abstand“, so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht. „Wie in Sachsen-Anhalt beschlossen, sollte auch Mecklenburg-Vorpommern die Ferien bis zum 10. Januar 2021 verlängern und alle Planungen auf eine effektivere Digitalisierung für die Fernbeschulung ausrichten“, so Knecht.

Kommende Termine auf dbb.de

 

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