Wildfeuer: „Jedes Kind ist gleich wertvoll“
Staatliche Familienförderung neu gestalten
Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßt die Pläne der SPD, die staatliche Unterstützung von Familien stärker an der Versorgungssituation von Kindern auszurichten. „Jedes Kind ist gleich viel wert und das muss nach der von der SPD angestrebten Änderung bei der finanziellen Kinderförderung das sichtbare Ziel sein. Die staatliche Leistung für ein Kind darf beim Einkommensmillionär nicht höher sein als beim Hartz-IV-Empfänger“, forderte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer am 17. Januar 2013.
Auch dürften nach dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit in den jeweils vergleichbaren Einkommensgruppen Eltern mit Kindern nicht schlechter gestellt sein als Kinderlose. Dies sei nach Ansicht der dbb bundesfrauenvertretung gewährleistet, wenn im Besteuerungsverfahren der Kinderfreibetrag nicht wie bislang vom Einkommen, sondern als gleicher Steuerbetrag direkt von der Steuerschuld abgezogen werde. „Dies kann in den Fällen der Einkommensteuerveranlagung gegebenenfalls durch eine Steuererstattung erfolgen. Bei den nicht veranlagten Fällen kann dies weiterhin über eine Kindergeldzahlung geschehen. Das Kindergeld muss dann genauso hoch sein, wie der Steuerabzugsbetrag“, führte Wildfeuer aus. Da bei der Berechnung der Hartz-IV-Bezüge Kinder ebenfalls Berücksichtigung fänden, wäre hier der einheitliche Steuerabzugsbetrag in der gleichen Höhe als Hartz-IV-Leistung darzustellen.
Eine weitere Alternative zum Kindergeld böte laut Wildfeuer auch die Einführung eines allgemeinen Steuerabzugsbetrags in der Höhe des Existenzminimums eines Kindes, der zu einer auszuzahlenden Negativsteuer führen könne. Im Falle von Unterhaltszahlungen könnte dieser jeweils anteilig im Verhältnis der geleisteten Zuwendungen geltend gemacht werden. So könnte nach Ansicht der Vorsitzenden der dbb bundesfrauenvertretung der Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Kinder erreicht werden: „Und allein dies muss das Ziel einer Kindergeldreform sein“, so Wildfeuer.
Aussagen von Steuerexperten zufolge profitierten derzeit vor allem Besserverdiener stärker von familienfördernden Leistungen. Ab einem Einkommen von über 500.000 Euro stehen Eltern 277 Euro und damit bis zu 90 Euro mehr pro Kind zur Verfügung als Niedrigverdienern mit Kindern. Ausschlaggebend dafür sind die Steuerfreibeträge für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, die bei hohen Einkommen stärker ins Gewicht fallen.