Tarifpflege bei der Bundesagentur für Arbeit

Am 1. und 2. Oktober 2014 kamen dbb, GdS und vbba mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg zusammen, um über aktuelle Tarifthemen zu sprechen. Dabei standen nicht die Neutarifierung von Fachkonzepten oder materielle Änderungen des Manteltarifvertrags im Vordergrund, sondern beide Seiten verständigten sich zu verschiedenen aktuellen Auslegungsfragen des TV-BA, den Auswirkungen der letzten Urteile der Fachgerichte und anstehenden künftigen Plänen der BA. Alles Punkte, die unter dem Oberbegriff Tarifpflege zusammengefasst werden.

Hervorzuheben sind folgende Punkte: Erstens wird der neue erhöhte Garantiebetrag in Höhe von 200 Euro bei nahtloser Höhergruppierung im Anschluss an eine höherwertige Beauftragung gezahlt, wenn diese vor dem 1. März 2014 begonnen hat und nach dem 28. Februar 2014 in einem Daueransatz mündet. Es findet keine rückwirkende Fiktion der Höhergruppierung statt. Es bleibt bei dem Stichtag 1. März 2014 für die tatschliche Höhergruppierung. Zweitens verständigten sich dbb und die BA darauf, dass der Ausgleichsbetrag für weggefallene Funktionsstufen im Kontext der Übergangsregelung OS an der Einkommenssteigerung in Höhe von 3 Prozent in diesem Jahr und 2,4 Prozent am 1. März 2015 teilhaben. Der Ausgleichsbetrag ist somit dynamisch. Drittens planen Gewerkschaften und BA gemeinsam eine Anpassung des § 18 TV-BA. Der EuGH wendet sich in seiner aktuellen Rechtsprechung gegen die – bisher auch im TV-BA vorgesehene - Differenzierung von interner und externer einschlägiger Berufserfahrung.

 

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