Urlaubsansprüche für die Jahre 2011 und 2012 im Bereich des TV-L
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat auf ihrer letzten Mitgliederversammlung einen Beschluss zur Höhe der Urlaubsansprüche der Beschäftigten, die unter den TV-L fallen, gefasst. Damit hat die TdL die Rechtsauffassung der dbb tarifunion bestätigt.
Für die Jahre 2011 und 2012 erhalten alle Beschäftigten, die unter das Tarifrecht der TdL fallen, einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen (berechnet auf eine Fünf-Tage-Woche). Für Auszubildende gilt diese Regelung entsprechend.
Die TdL hat ferner angekündigt, die Frage einer neuen Urlaubsstaffel zum Thema der Einkommensrunde 2013 zu machen und erwägt deshalb, § 26 TV-L (Erholungsurlaub) zum 31. Dezember 2012 zu kündigen.
Hintergrund ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012 (Az. 9 AZR 529/10). Dort wurde festgestellt, dass die Urlaubsstaffel des TVöD wegen Altersdiskriminierung gegen das AGG verstößt und deshalb rechtswidrig ist. Die Regelung des TVöD ist insoweit inhaltsgleich mit der des TV-L, sodass die TV-L-Regelung ebenfalls als rechtswidrig anzusehen ist. Im Bereich des TVöD ist bereits eine Neuregelung zum Erholungsurlaub vereinbart worden.