Baden-Württemberg

Gespräche mit SPD und FDP zur Besoldungsreform

Anhand eines 4-Säulen-Modells will Bade-Württemberg in diesem Jahr die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für eine verfassungskonforme Besoldung umsetzen. In Gesprächen mit Spitzenvertretern der Landtagsfraktionen von SPD und FDP hat der BBW Vorsitzende Kai Rosenberger erläutert, warum er das im Grundsatz für gut und richtig hält.

Das BVerfG hat mit seinen Urteilen vom 4. Mai 2020 zur Richterbesoldung in Berlin und zum kinderbezogenen Familienzuschlag in Nordrhein-Westfalen eindeutige Vorgaben für eine verfassungskonforme Besoldung gemacht. Diese Vorgaben greifen bundesweit und verpflichten Bund und Länder zum Handeln. Rosenberger erklärte, dass das 4-Säulen-Modell im Vergleich zu dem, was andere Bundesländer planen, einen positiven Ansatz verfolge. Es gehe nämlich darum, die unteren Einkommensbereiche zu stärken und eine zukunftsfähige Perspektive für die Laufbahn des mittleren Dienstes zu schaffen. Kritisch bewertete er allerdings, dass der höhere Dienst bei dem Vorhaben auf der Strecke bleibe. „Wir haben uns zwar mehr gewünscht, genauer gesagt, eine Neuordnung des gesamten Besoldungsgefüges“, räumte Rosenberger ein, jedoch sei dies realistisch betrachtet gegenwärtig nicht zu finanzieren.

In den Gesprächen wurden auch die geplanten Lebensarbeitszeitkonten thematisiert. Der BBW fordert zwar grundsätzlich ein Ende der 41-Stunden-Woche im Beamtenbereich, doch mit den Lebensarbeitszeitkonten werden als Einstieg in eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit trotzdem positiv bewertet. Diese sollen wohl mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 eingeführt werden. BBW-Chef Rosenberger unterstrich, dass es dem dbb Landesbund im Wesentlichen um drei Dinge gehe: um eine flexible Lösung mit Freistellungsmöglichkeit auch vor dem Ruhestand, um die Umwandlung der 41. Wochenstunde als geleistete Stunde auf dem Lebensarbeitszeitkonto sowie um Rechtssicherheit für die Beschäftigten.

Mit Blick auf die geplante Übertragung des Tarifabschlusses mit den Ländern auf Besoldung und Versorgung betonte Rosenberger, dass der Ärger und die Enttäuschung bei den Beschäftigten groß seien. Mit dem Hinweis auf die massiv gestiegene Inflationsrate sprach er von Reallohnverlust, der die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger besonders hart treffe, sie würden damit von der Einkommensentwicklung abgekoppelt. Während Beamtinnen und Beamte wenigsten noch eine Corona-Prämie zur Kompensation für 14 Leer-Monate bekämen, gingen die Ruhegehaltsempfänger in Sachen Sonderzahlung leer aus.

Auch die kontinuierlich zunehmende Gewalt gegen öffentlich Beschäftigte wurde gegenüber den Politikern von SPD und FDP angesprochen. BBW-Vize Joachim Lautensack betonte, dass ein aussagekräftiges Lagebild eine wichtige Voraussetzung im Kampf gegen die vielfältigen Ausschreitungen sei. Deshalb habe sich die Gemeinsame Zentralstelle Kommunale Kriminalprävention (GeZ KKP) auch um Mittel für ein Forschungsprojekt zur landesweiten Erfassung und Analyse von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beworben. Falls noch eine Finanzierung von Personalbedarf durch den Landeshaushalt notwendig werde, warb Lautensack um Unterstützung, damit das Projekt auf jeden Fall durchgeführt werden könne.

 

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