Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Auch Tarifbeschäftigte erhalten Stellenzulagen

Der BDZ hat sich gegenüber dem Bundesinnenministerium (BMI) und Bundesfinanzministerium (BMF) durchgesetzt: Auch die Tarifbeschäftigten profitieren von den besoldungsrechtlichen Ver-besserungen durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG).

Die Übertragung der beamtenrechtlichen Stellenzulagen auf den Tarifbereich erfolgte zum 1. Januar 2020. Das geht aus einem entsprechenden Rundschreiben des BMI aus Dezember 2019 hervor. Der BDZ hat auf seiner Internetseite bdz.eu mehrere Fallbeispiele zusammengestellt, in denen Tarifbeschäftigte aufgrund gesetzlicher Verweisung oder aufgrund außertariflicher Regelungen für die Dauer einer entsprechenden Verwendung Zulagen erhalten können.

 

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