Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Automatische Autokennzeichen-Erfassung: Mehr Sorgfalt bei Gesetzgebung

Das Bundesverfassungsgericht hat die automatisierte Kennzeichenkontrolle teilweise als verfassungswidrig eingestuft. Die DPolG hat daher die Gesetzgeber in Bund und Ländern aufgefordert, insbesondere bei Grundrechtseingriffen größere Sorgfalt walten zulassen.

„Die Polizei muss sich bei ihrer Arbeit auf grundgesetzkonforme Gesetze stützen können, sie darf nicht in rechtlichen Grauzonen arbeiten“, erklärte DPolG Chef Rainer Wendt am 5. Februar 2019 in Berlin. „Neue technische Möglichkeiten zur Unterstützung von Fahndungs- und Ermittlungstätigkeit der Sicherheitsbehörden sind zur Unterstützung der Polizei dringend notwendig, sie müssen aber mit größtmöglicher Sorgfalt gesetzlich legitimiert sein.“

Das Verfassungsgericht hatte zuvor zwar etliche Änderungen an den entsprechenden Gesetzen angemahnt, aber letztlich den Einsatz von Kennzeichenlesegeräten und den dazu gehörigen Fahndungsabgleich nicht komplett für rechtswidrig erklärt. Wendt betonte, die Übergangsfrist bis zum Jahresende müsse jetzt genutzt werden, die Gesetzeslage verfassungskonform zu gestalten und gleichzeitig die Möglichkeiten der Polizei zur wirksamen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu erhalten.

 

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