Berlin

Becker: Senat verbreitet Chaos im öffentlichen Dienst

Der Vorsitzende des dbb berlin, Frank Becker, hat die Landesregierung scharf angegriffen. Der Senat versage als Dienstherr und Arbeitgeber bei der Umsetzung der Corona-Politik, es fehlten klare Entscheidungen und verbindliche Vorgaben für die Dienststellen.

„Dieses Chaos ist ja nicht mehr auszuhalten“, empörte sich Becker am 1. April 2021. „Die Beschäftigten sind verunsichert, genervt und mittlerweile restlos bedient von den widersprüchlichen Anweisungen, unklaren Vorgaben und realitätsfernen Bestimmungen.“ Beispielsweise hätten eindeutige Regelungen für den Beschluss des Senats gefehlt, den Dienstbetrieb am Gründonnerstag auf das allernotwendigste herunterzufahren. Stattdessen seien die Betroffenen im Vorfeld täglich mit widersprüchlichen Rundschreiben über die Konsequenzen dieser Freistellung bombardiert worden. Selbst die Dienststellenleitungen seien mit den Vorgaben aus den unterschiedlichen Verordnungen und Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen überfordert gewesen und hätten diese, so heißt es aus den Kreisen der Personalräte, schlicht als „Empfehlungen“ angesehen. „Kein Wunder – ist es ihnen doch weder möglich Impfangebote für die Beschäftigten, wie die Impfschutzverordnung sie vorsieht, zu unterbreiten, noch verfügen sie über fachkundige Personen, die die verordneten Testungen in den Dienststellen vornehmen könnten“, erklärte Becker.

Besonders gebeutelt seien immer wieder die Personalräte: Wenn sie – für gewöhnlich mit mehr als fünf Personen – in geschlossenen Räumen zusammentreten, werde alle Teilnehmenden ein tagesaktueller negativer Corona-Test abverlangt. „Gar nicht so einfach bei den wenigen Teststellen für knapp 3,8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner in Berlin, die selbst für den Einkauf im kleinen Blumenladen an den Teststellen Schlange stehen müssen“, so der dbb Landeschef. „Zwar hat das Parlament nach massivem Drängen des dbb berlin Videokonferenzen für Personalratssitzungen zugelassen, der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Und selbst wenn er demnächst in Kraft tritt, ist damit noch lange nicht für notwendige technische Ausstattung gesorgt.“

 

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