13. Frauenpolitische Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung

Beförderungspraxis muss Lebensrealität von Frauen berücksichtigen

Die dbb bundesfrauenvertretung hat auf der 13. Frauenpolitischen Fachtagung am 11. Mai 2017 in Berlin eine grundlegende Reform des Beförderungssystems im öffentlichen Dienst gefordert. „Die Beurteilungspraxis geht von einem idealtypischen Erwerbsverlauf aus, wie ihn in der Regel Männer vorweisen –basierend auf einer stetigen Laufbahnentwicklung mit einer durchgängigen Erwerbsbiografie und einer dauerhaften Vollzeitbeschäftigung. Erwerbsunterbrechungen, wie sie derzeit für weibliche Lebensverläufe typisch sind mit Elternzeiten, Pflegezeiten, längeren Phasen der Teilzeit- und Telearbeit, werden als „Abweichung von der Norm“ angesehen und dementsprechend auch bewertet. Und das hat gravierende Folgen für das berufliche Fortkommen“, machte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung deutlich.

Besondere Brisanz erlange die Debatte um die diskriminierungsanfällige dienstliche Beurteilung hinsichtlich der Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst. „Betrachtet man die Abschlussnoten der Berufseinsteigerinnen und -einsteiger im öffentlichen Dienst, sind es vor allem die jungen Frauen, die Bestnoten abrufen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Kompetenz schlagartig verpufft, wenn diese Frauen Mütter werden und ihre Arbeitszeit für eine bessere Vereinbarkeit zeitweise absenken“, kritisierte die Vorsitzende.

Aus Mangel an weiblichen Führungskräften seien es vor allem noch immer überwiegend Männer, die die Arbeitsleistung der Beschäftigten beurteilten. „Diese Beurteilenden agieren – auch als Familienväter meist ohne wesentliche zeitliche Unterbrechungen ihrer eigenen Erwerbsverläufe – subjektiv wertend aus ihrer Lebenswirklichkeit heraus als Beurteilende.“ Um dem beizukommen, müssten beurteilende Führungskräfte stärker sensibilisiert und geschult werden. „Die konsequente Vermittlung von Genderbewusstsein für Beurteilende sehen wir als Pflicht der obersten Dienstherren. Gendererfolge müssen zum eigenständigen Bewertungskriterium werden, wenn die Führungskräfte selbst beurteilt werden“, machte Wildfeuer deutlich.

 

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