Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

BesStMG: Umsetzung sorgt für Irritationen

Ein Schreiben mit Erläuterungen und Durchführungshinweisen zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) vom Bundesinnenministerium (BMI) sorgen aufgrund inhaltlicher Fehler für Irritationen.

Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium (BMF) reagiert und gegenüber BDZ Chef Dieter Dewes erklärt, dass man an der bisher kommunizierten Rechtsauffassung und damit auch an den Verbesserungen für die Beschäftigten im Geschäftsbereich der Bundesfinanzverwaltung festhalte.

In einem Erlass vom 7. Februar 2020 stellt das BMF beispielsweise klar, dass das Eingangsamt im mittleren Zolldienst bereits zum 1. Januar 2020 auf die Besoldungsgruppe A 7 angehoben wird (nicht erst zum 1. März 2020 wie vom BMI vertreten). Oder, dass die Stellenobergrenze für Beförderungsämter im mittleren Zolldienst zum 1. Januar 2020 auf 50 Prozent in der Besoldungsgruppe A 9 m angehoben werden (keine materiell unveränderte Überführung in die Bundeshaushaltsordnung, wie vom BMI vertreten).

Weitere Informationen zum Vorgang gibt es unter bdz.eu.

 

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