Betreuungsgeld: „Wahlfreiheitsversprechen ist reine Regierungs-PR“

Das Betreuungsgeld eignet sich nach Ansicht der dbb bundesfrauenvertretung weder zur Verbesserung der beruflichen noch der privaten Entfaltung von Eltern. „Die neue Familienleistung vollendet keineswegs die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Entscheidung, ob sie ihre Kinder in einer Kita betreuen lassen oder sich selbst zu Hause um die Kinder kümmern wollen. So lange nicht jede Mutter oder jeder Vater die Möglichkeit hat, den ab 2013 gesetzlich vorgeschriebenen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder ab einem Jahr tatsächlich geltend zu machen, kann von Wahlfreiheit nicht die Rede sein. Die Bundesregierung weckt mit dem Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes bei vielen Eltern falsche Hoffnungen“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 18. Juni 2012. Damit übte sie deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Einführung des Betreuungsgeldes (Drs. 17/9917), über den am 15. Juni in erster Lesung vom Bundestag beraten werden sollte - die Sitzung wurde letztlich wegen fehlender Beschlussfähigkeit des Bundestages aufgelöst.

Vor allem das Vorhaben, das Betreuungsgeld auch an berufstätige Eltern auszubezahlen, die ihre Kinder in einer privaten Betreuungseinrichtung oder durch eine Tagesmutter betreuen lassen, führe die staatliche Fürsorgepflicht und den Bildungsauftrag laut Wildfeuer ad absurdum. „Bevorzugt werden im Ergebnis Eltern, die ihre Kinder nicht in staatlich geförderte Betreuungseinrichtung geben“, betonte die Vorsitzende. Vor allem Kinder mit Migrationshintergrund und dringendem Sprachförderbedarf könnten Nachteile erfahren, warnte Wildfeuer und verwies auf die Erfahrungen anderer europäischer Länder, die bereits Betreuungsgeld auszahlen: „In Norwegen und Schweden hat man die bittere Erfahrung gemacht, dass sich vor allem Mütter mit Migrationshintergrund, die ihre Kinder wegen des Betreuungsgeldes zu Hause selbst erziehen, schlechter in den Arbeitsmarkt integrieren. Deren Kinder wiederum weisen häufig starke sprachliche Defizite auf und haben große Schwierigkeiten in der Schule mit ihren Klassenkameraden mitzuhalten.“

Ebenso wenig dürfe aber auch die Qualität staatlicher Betreuungseinrichtungen unter der Einführung des Betreuungsgeldes leiden. „Staatlich geprüfte Betreuungskräfte durchlaufen eine dreijährige Ausbildung und müssen in Praktika Praxiserfahrung nachweisen, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen dürfen. Tagesmütter und Beschäftigte in privaten Betreuungsstätten können auch ohne entsprechende Qualifikation tätig werden. Damit widerspricht die Bundesfamilienministerin sich selbst, wenn sie sagt: Frühe Förderung muss oberste Priorität haben und das fängt bei gut ausgebildetem Personal an“, verdeutlichte die Vorsitzende.

 

zurück