Bezirksklinikum Obermain-Kutzenberg: Beschäftigte dürfen nicht auf der Strecke bleiben

Die Schließung der thoraxchirurgischen und der orthopädischen Abteilung am Bezirksklinikum Obermain-Kutzenberg ist beschlossene Sache. Nun hängt das Vorhaben nur noch vom Votum des Krankenhausplanungsausschusses des Bayerischen Gesundheitsministeriums ab. Stimmt dieser zu, müssen zum 1. September 2017 115 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz wechseln. Der dbb und der LBB sehen die Stellung der Beschäftigten gefährdet und fordern Überleitungstarifverhandlungen zum Schutz aller Betroffenen.

Leere Versprechen statt fester Zusagen

Die Öffentlichkeit zu beschwichtigen, ohne rechtsverbindliche Zusagen zu machen, das ist die fragwürdige Strategie der Träger des Bezirksklinikums Obermain-Kutzenberg, dem Kommunalunternehmen Gesundheitseinrichtungen Bezirk Oberfranken (GeBO). Dieses Vorgehen hat die Ängste und Sorgen der Beschäftigten erst hervorgerufen. Müssen neben viel weiteren Fahrtstrecken zu einem anderen Arbeitsort noch weitere Verschlechterungen in Kauf genommen werden? Bisher existieren keine rechtsverbindlichen Garantien.

Besitzstände bleiben gewahrt? Sind andere Abteilungen auch betroffen?

Günter Denzler, Vorsitzender des Verwaltungsrats der GeBO und zugleich Bezirkstagspräsident, hat gegenüber der Presse erklärt, dass die Sorgen der Beschäftigten unbegründet seien, da die Besitzstände gewahrt werden. Denzler versteht jedoch unter Besitzständen nur „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“. Zahlreiche Fragen, sowohl wie es in Kutzenberg weitergeht, als auch was die von der Auslagerung betroffenen Beschäftigten zu erwarten haben, bleiben unbeantwortet:

Wer die betroffenen Beschäftigten tatsächlich vor Nachteilen schützen möchte, kann dies nur mit einem Überleitungstarifvertrag. Darin werden alle jetzigen Besitzstände erfasst und geregelt, wie es bei einem Arbeitsplatzwechsel mit diesen Errungenschaften weitergeht. Weder die GeBO, noch die Häuser in Scheßlitz und Bamberg haben sich zu rechtsverbindlichen Zusagen bisher bereit erklärt.

Deshalb gilt: Je mehr Mitglieder wir haben, desto höher wird der Druck für Überleitungstarifverhandlungen!

Hintergrund

Ein Überleitungstarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Beschäftigten bei Betriebsübergang. Darin wird erfasst, welche Beschäftigten von der Überleitung betroffen sind und ob bzw. wie bisher gültige Regelungen zum Arbeitsverhältnis (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc.) weiterbestehen. Darüber hinaus wird in Überleitungstarifverträgen geregelt, was mit bisher geleisteten betrieblichen Altersvorsorgeleistungen, Zulagen und Zuschlägen geschieht.
Regelungen aus einem Überleitungstarifvertrag sind rechtsverbindlich und einklagbar, dadurch bieten sie echten Schutz und sorgen durch ein transparentes Vorgehen der Arbeitgeber gemeinsam mit den Gewerkschaften für mehr Akzeptanz bei den Beschäftigten.

Nach dem Willen der GeBO soll die thoraxchirurgische Abteilung an die Sozialstiftung Bamberg, die orthopädische Abteilung soll an die Juraklinik Scheßlitz verlegt werden. Beide Häuser haben bisher kein Interesse gezeigt, einen Überleitungstarifvertrag zu verhandeln.

 

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