Bundesagentur für Arbeit: Mehr Geld für die Beschäftigten

Der dbb hat mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) höhere Entgelte für die etwa 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart. Die Verbesserungen sollen in zwei Stufen umgesetzt werden: Rückwirkend zum 1. März 2016 gibt es 2,4 Prozent mehr, zum 1. Februar 2017 weitere 2,35 Prozent. „Dies bedeutet echte Reallohngewinne für die Beschäftigten“, so dbb-Verhandlungsführerin Siglinde Hasse am 11. Mai 2016.

Gleichzeitig findet zum 1. März 2016 eine Optimierung der Einkommenstabellen statt. Die mittleren Tätigkeitsebenen (TE) werden aufgewertet. In der TE IV fließen knapp 100 Euro aus dem variablen Funktionsstufensystem in das Tabellenentgelt. In der TE V steigen die Tabellenentgelte erst um einen Festbetrag von 50 Euro und dann um 2,4 Prozent. Die Folge ist, dass Beschäftigte ohne Funktionsstufen überproportional vom Tarifergebnis profitieren. Dies betrifft den Großteil der Beschäftigten in der BA, da in den TE IV und V knapp 68.000 Beschäftigte eingruppiert sind.

Auszubildende

Überproportionale Entgeltsteigerungen gibt es auch bei den Auszubildenden. Sie erhalten zum 1. März 2016 einen Festbetrag von 35 Euro mehr und zum 1. Februar 2017 weitere 30 Euro. Die Ausbildungsvergütung für Studierende steigt jeweils zu den gleichen Zeitpunkten um 25 Euro. Zusätzlich wird der Urlaubsanspruch um einen Tag auf dann 29 Tage erhöht. Die Regelungen zur Übernahme nach der Ausbildung werden fortgesetzt. Die Jahressonderzahlung wird ebenfalls schrittweise erhöht.

Zusatzversorgung und Jahressonderzahlung

Bei der Zusatzversorgung wird die neue Regelung des Bundes übernommen. Der Kompromiss sieht eine Steigerung der Arbeitnehmerbeiträge vor. Die Jahressonderzahlung wird für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost schrittweise bis 2020 auf das Niveau der übrigen Bundesländer angehoben. „Ein überfälliger Schritt“, so Siglinde Hasse. „Diese Trennung war ein Relikt, das endlich abgeschafft gehörte.“

 

zurück