Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011: Bundesrat stimmt zu

Ohne Einwände hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung den Regierungsentwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 angenommen, nachdem der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Finanzausschuss dies zuvor empfohlen hatten. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten in den Jahren 2010 und 2011 durch eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 27. Februar dieses Jahres vor. Im ersten und zweiten Schritt werden die Dienstbezüge laut Gesetzentwurf rückwirkend zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent und zum 1. Januar 2011 um 0,6 Prozent angehoben. Zum 1. August 2011 sollen sie nochmals um 0,3 Prozent erhöht werden. „Diese Erhöhung geht von dem gleichen Prozentsatz wie im Tarifbereich aus, wird jedoch gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz um 0,2 Prozentpunkte zugunsten der Versorgungsrücklage vermindert“, heißt es in der Vorlage. Ergänzend soll für Empfänger von Dienstbezügen eine Einmalzahlung von 240 Euro im Januar 2011 gezahlt werden.

Die Anpassung der Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2010 und 1. Januar 2011 soll dem Entwurf zufolge unter Anwendung der 2001 eingeführten schrittweisen Verminderungen erfolgen, mit denen der sogenannte Riester-Faktor in der Beamtenversorgung nachvollzogen wird. Danach werden die Versorgungsbezüge rückwirkend zum Jahresbeginn dieses Jahres um rund 0,66 Prozent und Anfang 2011 um rund 0,06 Prozent erhöht sowie um 0,3 Prozent zum 1. August 2011.

Die Anwärterbezüge sollen um die gleichen linearen Erhöhungssätze und zu den gleichen Zeitpunkten wie die Dienstbezüge steigen, im Januar 2011 soll allen Anwärtern eine Einmalzahlung von 50 Euro gezahlt werden.

 

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