Bundeskabinett beschließt Familienpaket –Kindergeld und Kinderfreibetrag wirken sich nicht für alle Kinder gleich aus

Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1. Januar 2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1. Juli 2016 anzuheben. Damit will die Bundesregierung die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung der steuerlichen Freibeträge umsetzten. Der steuerliche Grundfreibetrag soll im Jahr 2015 um 118 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 Euro erhöht werden. Der Kinderfreibetrag soll um 144 Euro im Jahr 2015 und um weitere 96 Euro im Jahr 2016 steigen. Die geplanten Erhöhungen erfolgen auf Grundlage des 10. Existenzminimumberichts der Bundesregierung.

Neben dem Grundfreibetrag soll auch das Kindergeld für 2015 um monatlich 4 Euro je Kind und ab dem 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro je Kind steigen.

Die Bundesregierung plant ebenfalls, den Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um monatlich 20 Euro auf 160 Euro zu erhöhen. Damit sollen die Eltern unterstützt werden, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht den Bedarf ihrer Kinder.

Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung kommentierte das Familienpaket am 26. März 2015 in Berlin kritisch: „ Die dbb bundesfrauenvertretung setzt sich dafür ein, dass das Kindergeld auf einen Betrag festgesetzt wird, der der höchsten steuerlichen Entlastung durch die Kinderfreibeträge entspricht. Denn tatsächlich ist es so, dass Familien mit zwei Kindern, die auf ihr Einkommen den Spitzensteuersatz von 45 Prozent zahlen am stärksten von der Erhöhung des Kinderfreibetrages profitieren. Steuerrechtler haben berechnet, dass sich nach den Plänen der Bundesregierung bei Paaren, bei denen jeder 2500 Euro monatlich verdient, eine Entlastung von 147 Euro im Jahr ergeben würde. Bei einem Einkommen von je 1000 Euro beliefe sich die Entlastung nur auf 132 Euro. Wir setzen uns dafür ein, dass das Existenzminimum aller Kinder unabhängig vom Steuersatz ihrer Eltern sichergestellt wird. Die Zahlung von Kindergeld oder die Berücksichtigung des Kinderfreibetrages darf nicht länger dazu führen, dass effektiv bei den Kindern unterschiedlich viel Geld ankommt. Es ist an der Zeit, grundsätzlich über die steuerliche Berücksichtigung von Kindern nachzudenken.“

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf die folgenden Anpassungen vor:

Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro):

Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):

Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder):

Kinderzuschlag (aktuell max. 140 Euro monatlich):

 

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