Bundesrat billigt verstärkten Schutz für Einsatzkräfte - dbb: Gesetz greift zu kurz

Bei tätlichen Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte gelten künftig härtere Strafen. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einen bereits vom Bundestag verabschiedeten entsprechenden Gesetzesbeschluss gebilligt. Da allerdings ein Großteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst davon nicht erfasst wird, bleibt die Initiative für den dbb nicht mehr als ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Der dbb fordert seit langem, auch mit den Mitteln des Strafrechts, Staatsdiener besser vor Übergriffen und Bedrohungen zu schützen. „Gewalt sind aber nicht nur Polizistinnen und Polizisten ausgesetzt, sie macht vor den Türen der Verwaltung leider nicht Halt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt bereits im Februar 2017 nach der Entscheidung des Bundeskabinetts in Berlin. „Auch beispielsweise in Jobcentern, Finanzämtern, Rathäusern und Schulen beobachten wir mit Sorge, dass Respektlosigkeiten, verbale und körperliche Angriffe auf Staatsdiener zunehmen“, erläuterte der dbb Chef. Das Gesetz greife daher zu kurz und der dbb werde sich „als gewerkschaftlicher Dachverband aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ weiterhin für einen umfassenderen Schutz einsetzen.

 

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