Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes

Bundesregierung muss Gleichstellung nachdrücklich verfolgen

Mit Blick auf die Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes hat sich Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung für eine verlässliche Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten als wichtige und notwendige Ergänzung zur Personalvertretung ausgesprochen. „Die Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes darf in der Debatte um die Einführung einer gesetzlichen Quote zur Besetzung der Aufsichtsräte nicht hinten angestellt werden“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 23. Juni 2014 in Berlin. Sie forderte die zuständige Bundesministerin Manuela Schwesig auf, die Vorschläge und Verbesserungshinweise der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden in ihre Überlegungen zum Bundesgleichstellungsgesetz einzubeziehen.

Helene Wildfeuer drängt zudem auf eine offene gesellschaftliche Debatte über die Bedeutung der Gleichstellungsbeauftragten für einen diskriminierungsfreien öffentlichen Dienst. „Wir müssen ihre Funktion als Hüterin und Schützerin der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz sachlich und konstruktiv vermitteln. Die in der Regel gut informierten und engagierten Frauen sollten als Beraterinnen und Unterstützerinnen in Personalfragen angesehen werden. Gleichstellungsbeauftragte sind unabhängig in ihren Entscheidungen und können gerade weil ihre Aufgaben gesetzlich legitimiert sind, Vorgesetzten eine wichtige Stütze sein. Die Bundesregierung muss ihren politischen Willen jetzt klar formulieren. Sie muss die Gleichstellung der Geschlechter als Leitprinzip gesamtgesellschaftlich und gegenüber ihren Beschäftigten nachdrücklich verfolgen“, so die Vorsitzende.

Die geplante Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes ist Teil des Gesetzesentwurfes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und wurde von Bundesfamilienministerium und Bundesjustizministerium erstellt. Ziel ist es, per Gesetz dem Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nachzukommen. Der Entwurf befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung, das heißt, die anderen Ministerien können nun ihrerseits Ergänzungen einbringen. Die dbb bundesfrauenvertretung wird im Rahmen der Verbändebeteiligung umfassend Stellung nehmen.

 

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