Heesen: „Schwerwiegender Vertrauensbruch der Bundesregierung“

Bundestag beschließt Besoldungsanpassungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstagabend (30. September 2010) das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz beschlossen. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Anwärter und Richter des Bundes sowie Soldaten dreistufig angepasst: Zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent, zum 1. Januar 2011 um 0,6 Prozent und zum 1. August 2011 um 0,3 Prozent. Außerdem gibt es eine Einmalzahlung von 240 Euro zum 1. Januar 2011.

Scharf kritisierte der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen die ebenfalls mit dem Gesetz beschlossene Rücknahme der bereits gesetzlich geregelten Erhöhung des „Weihnachtsgeldes“ für die Beamtinnen und Beamten des Bundes zum 1. Januar 2011 um 2,44 Prozent – eine Maßnahme des Sparpakets der Bundesregierung. Nunmehr wird die Kürzung der seit 2006 nicht mehr ausgezahlten Sonderzahlung bis Ende 2014 fortgeschrieben. „Das bedeutet im Jahr 2011 so gut wie keinen Einkommensanstieg für die Beamten, Anwärter, Richter und Soldaten, weil sie ihn durch die Verschiebung des Einbaus der restlichen Sonderzahlung selbst finanzieren“, so Heesen. Gleiches gelte auch für die Versorgungsempfänger, die aufgrund der Weitergeltung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 ohnehin nur eine verminderte Erhöhung ihrer Versorgungsbezüge erhielten und darüber hinaus von der Einmalzahlung ausgenommen seien. „Damit wird der Anspruch auf Teilhabe an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung ins Gegenteil verkehrt. Dabei hätte der wirtschaftliche Aufschwung nach der Krise vielmehr die uneingeschränkte Übernahme des Tarifabschlusses vom Januar 2010 auf die Beamten gerechtfertigt“, betonte der dbb Chef.

Zudem sei in der Rücknahme der bereits gesetzlich zugesicherten Wiederanhebung des Weihnachtsgeldes eine neue Qualität im schlechten Umgang mit den Bundesbeamten zu erkennen: „Dass mit einer gesetzlich festgeschriebenen Zusage gebrochen wird und ein erneuter einseitiger Zugriff durch den Gesetzgeber zu Lasten der Bundesbeamten erfolgt, stellt einen doppelten Wortbruch dar und erschüttert das Vertrauen auf die Gegenseitigkeit des Dienst- und Treueverhältnisses schwerwiegend“, so Heesen, „über die Demotivation der Beschäftigten beim Bund braucht sich keiner wundern – die ist hausgemacht.“

 

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