Videokonferenzen für Personalräte, FALTER-Arbeitszeitmodell, Altersteilzeit für Bundesbeamte und Bundesbeamtinnen

Bundestag verlängert Regelungen

Der Bundestag hat beschlossen, die mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ vom 25. Mai 2020 (BGBl. I S. 1063) geschaffenen Optionen um drei Monate bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

Damit können Personalratssitzungen weiterhin als Video- und Telefonkonferenzen sowie Sprechstunden online durchgeführt werden. Mit der dreimonatigen Verlängerung wird eine ab dem 1. April 2021 bis zur Verabschiedung der Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes bestehende Regelungslücke geschlossen. Die Verlängerung um drei Monate stellt im Übrigen einen Gleichlauf mit den ebenfalls bis 30. Juni 2021 verlängerten „Corona-Maßnahmen“ im Betriebsverfassungsgesetz her. 

Ebenfalls verlängert wurden die Regelungen im Bundesbeamtengesetz zum FALTER-Arbeitszeitmodell und zur Altersteilzeit. Damit wird die im Tarifabschluss vom 25. Oktober 2020 vereinbarte Verlängerung für die Beschäftigten des Bundes und im Bereich der VKA auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen. Die Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells ist weiterhin befristet und muss vor dem 1. Januar 2023 beginnen. Die weiteren Voraussetzungen bleiben unverändert.Der Bundesrat wird sich am 5. März 2021 mit dem Gesetz befassen.

 

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