e-Rezept & Co

Chancen der Digitalisierung für Gesundheitsversorgung nutzen

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat die Pläne der Bundesregierung begrüßt, mit Digitalisierungsprojekten die Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Bürokratieabbau, Verfahrensbeschleunigung sowie die Förderung von Forschung und Entwicklung neuer Behandlungsoptionen sind die Hauptziele einer Reihe von Gesetzen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen, die die Koalitionsparteien auf den Weg gebracht haben. Dazu gehört auch das Bürokratie-Entlastungsgesetz III, das am 18. September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Demnach müssen Krankenkassen einen Arbeitgeber künftig elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich versicherten Arbeitnehmenden informieren. Versäumte Fristen zur Krankmeldung oder auf dem Postweg verloren gegangene Krankschreibungen sollen damit der Vergangenheit angehören. „Wir sehen, dass die Digitalisierung immer stärker in verschiedene Bereiche Gesundheitsversorgung Einzug hält. Das ist grundsätzlich zu begrüßen – wenn der Schutz sensibler, personenbezogener Daten gewährleistet wird“, sagte Silberbach.

In der kommenden Woche berät der Bundestag in erster Lesung über das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation. Damit sollen die elektronische Patientenakte weiterentwickelt sowie digitale Gesundheitsanwendungen in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Künftig können sich damit Patienten beispielsweise Apps, die an die regelmäßige Medikamenteneinnahme erinnern, verschreiben lassen. Auch ist ein leichterer Zugang zu Videosprechstunden vorgesehen. Ferner werden Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, Behandlungsdaten in der individuellen elektronische Patientenakte zu speichern.

Durch die Anbindung von Apotheken und Krankenhäusern an die Telematik-Infrastruktur wird so die bundesweite Einführung der elektronischen Verschreibung (e-Rezept) vorangetrieben. „Die Speicherung der relevanten Patientendaten an einem zentralen Ort spielt gerade dann ihre Stärken aus, wenn der Arzt gewechselt wird, eine Überweisung zum Facharzt erfolgt oder beispielsweise mehrere Ärzte in die Behandlung involviert sind. Hier leistet die Digitalisierung einen wichtigen Beitrag zu Patientenwohl“, so der dbb Chef.

Auch für Wissenschaft und Forschung böte die vollständig anonymisierte Auswertung eine wertvolle Datenbasis und könne damit die Entwicklung neuer Behandlungsansätze fördern. „Eine verbindliche Regelung zur Einbeziehung der privat Krankenversicherten und Beihilfeberechtigten steht derzeit bei vielen Projekten noch aus. Es muss sichergestellt sein, dass alle Versicherten in Deutschland unabhängig von ihrem Versichertenstatus Zugang zu den E-Health-Angeboten erhalten“, machte Silberbach deutlich.

 

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