Dauderstädt: Die Betriebsrenten müssen sicher bleiben

Die EU-Kommission hat für Dienstag die Veröffentlichung eines Weißbuchs Renten angekündigt. Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt kritisiert das Papier, dem konkrete Rechtsetzungsschritte auf europäischer Ebene folgen sollen. „Nach allem, was wir wissen, will die Kommission die Mindeststandards für Betriebsrenten anheben. Das klingt gut, ist aber schlecht“, so der dbb Vize. Dauderstädt bemängelt eine fehlende Brüsseler Sensibilität für das deutsche Betriebsrentensystem. „Eigentlich weiß die Kommission um den demographischen Wandel. Sie weiß um die Bedeutung von Betriebsrenten für die Alterssicherung. Ich verstehe daher nicht, wie sie Regelungen vorsehen kann, die Betriebsrenten ausgerechnet in einem der am schwersten von der Alterung der Bevölkerung betroffenen EU-Staaten schwächen.“

„Wir sind beunruhigt über das, was wir bereits über den Inhalt des Weißbuchs erfahren haben“, sagt Dauderstädt. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) warnt davor, das Betriebsrentensystem in Deutschland in Frage zu stellen: „Betriebsrenten werden in Deutschland freiwillig gewährt. Wenn sie sich aufgrund neuer EU-Regeln verteuern, kann das dazu führen, dass Arbeitgeber sie nicht mehr anbieten. Dann allerdings hätte die EU-Kommission das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.“ Dauderstädt sorgt sich, dass Vorgaben für das Eigenkapital verschärft werden, die zusätzlichen Finanzierungsbedarf auslösen würden. „Das würde die bisherigen Konditionen zwangsläufig verschlechtern.“

Dauderstädt wendet sich entschieden gegen eine Neuauflage der im Rat gescheiterten Portabilitätsrichtlinie. „Natürlich befürworten wir Regelungen, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa verbessern. Nur darf dies weder zu Sozialdumping führen noch zu einer Gefährdung bestehender Sozialschutzsysteme.“ Besonders die im öffentlichen Dienst üblichen Betriebsrenten seien überwiegend umlagefinanziert und damit nicht für Kapitaltransfers geeignet. Dauderstädt verweist darauf, dass in Bezug auf den Rechtsrahmen für deutsche Betriebsrenten Einvernehmen zwischen den So-zialpartnern bestehe. „Dieser Konsens darf nicht durch Einwirkungen von außen gefährdet werden“, so Dauderstädt.

 

zurück