dbb: Altersgeld schließt Gerechtigkeitslücke

Der dbb hat den Beschluss des Bundestages zur Einführung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten begrüßt. „Es ist richtig und wichtig, dass die Koalition unsere Forderung nach einem Altersgeld für ehemalige Beamte aufgegriffen und damit endlich eine Gerechtigkeitslücke geschlossen hat“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in Berlin, nachdem das Parlament in der Nacht zu heute ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hatte.

„Bislang wurde ein freiwilliger oder aus strukturellen Gründen ‚notgedrungener‘ Aussteiger so behandelt, als hätte er die höchste Disziplinarstrafe, die das Beamtenrecht kennt, erhalten: Das Beamtenverhältnis endet, dem Beamten werden sämtliche Versorgungsansprüche gestrichen, und er wird nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Im Ergebnis hatte er dann ein substanziell gemindertes Alterseinkommen. Mit dem Altersgeld des Bundes erhalten diese Aussteiger jetzt eine existenzfeste Perspektive, die ihrem Einsatz für das Gemeinwesen angemessen ist“, so der dbb Chef. Mit verstärkten Abwanderungstendenzen ist laut Dauderstädt nicht zu rechnen: „Es geht in erster Linie darum, eine ungerechtfertigte Benachteiligung aus der Welt zu schaffen und damit den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiv zu halten – nur, wer seinen Leistungsträgern neben guten Einkommens- und Arbeitsbedingungen sichere Perspektiven bietet – auch in Sachen Mobilität, wird im Kampf um die besten Köpfe bestehen können.“ Zudem sei die neue Altersgeldregelung schon wegen der pauschalen Kürzung um 15 Prozent nicht so opulent ausgestaltet, „dass es verlockend wird, den öffentlichen Dienst massenhaft zu verlassen“, betonte Dauderstädt.

Mit dem nunmehr vom Bundestag beschlossenen „Altersgeld“, das quasi einen „dritten Weg neben dem eigenständigen Systems der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung einnimmt, können Beamte, die ihr Amt aufgrund struktureller Rahmenbedingungen schlichtweg aufgeben müssen wie beispielsweise in den Postnachfolgeunternehmen oder Berufssoldaten, mit einer abgesenkten eigenständigen Alterssicherung rechnen“, hob der dbb Bundesvorsitzende hervor.

Nach dem Altersgeld-Gesetz haben freiwillig vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten künftig die Möglichkeit, anstelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vormaligen Dienstherrn einen Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld geltend zu machen. Die Höhe des Anspruchs bestimmt sich nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und nach der geleisteten Dienstzeit. Er ruht, bis der ehemalige Bundesbedienstete die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat. Beim Altersgeld handelt es sich um keine Versorgung im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes. Mit der Entlassung entsteht vielmehr ein eigenständiger Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der bis dahin erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung.

 

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