dbb berlin: Gesetzentwurf zur Besoldung „unzureichend und enttäuschend“

Der dbb berlin hat den vom Berliner Senat vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung der Beamten in der Hauptstadt am 4. Juni 2017 scharf kritisiert. In seiner gegenwärtigen Fassung sei er „unzureichend und enttäuschend“. Insbesondere das Ziel, den bestehenden Besoldungsrückstand in akzeptabler Weise zu verringern, werde gründlich verfehlt. „Der dbb berlin fordert jetzt erhebliche Nachbesserungen an dem Entwurf im Rahmen der parlamentarischen Beratungen. Insbesondere die zeitlichen Verschiebungen der Linearanpassungen dürfen nicht bestehen bleiben und der Anpassungsfaktor zur Beseitigung des Besoldungsrückstandes muss auf mindestens ein Prozent erhöht werden", sagte Frank Becker, der Vorsitzende des dbb Landesbundes.

Der Entwurf sehe zwar die Übertragung der linearen Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst von insgesamt 4,35 Prozent in 2017 und 2018 auf die Beamten vor. Durch die geplante Verzögerung dieser Maßnahme um mehrere Monate werde das Ergebnis allerdings beträchtlich relativiert. Auch die vorgesehene geringfügige „Mehrerhöhung“ um 0,5 Prozent zum Abbau des bis zu 15­prozentigen Besoldungsrückstands gegenüber anderen Bundesländern sei völlig unzureichend. Vielmehr wäre aus Sicht des dbb berlin eine Erhöhung um mindestens ein Prozent notwendig gewesen – so, wie es vom zuständigen Finanzsenator eigentlich auch angekündigt worden war.

Kritik übte der dbb berlin außerdem an der fehlenden Kompensation für die im Tarifbereich eingeführte Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9. Diese strukturelle Maßnahme hätte demnach durch eine Einmalzahlung auf die Beamten übertragen werden müssen. Auch die beabsichtigte Änderung des Sonderzahlungsgesetzes schlage für die Beamten in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 im Jahr 2017 nur mit 360 Euro zu Buche. „Der dbb berlin erwartet, dass die Sonderzahlung insgesamt in angemessener Höhe in die entsprechenden Besoldungsbestandteile eingebaut wird. Den Beamten würde so endlich die Sicherheit gegeben, jährlich damit ‚rechnen‘ zu können und nicht mehr politischen Zugriffen allein aus haushalterischen Gründen zu unterliegen“, so Becker.

 

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