dbb: Bürgerversicherung nicht allein ein Arbeitsmarkt-Problem

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat gutachterlich hinterlegte Befürchtungen, wonach bei Einführung einer Bürgerversicherung rund 100.000 Arbeitsplätze in der Versicherungsbranche verloren gingen, mit dem Hinweis kommentiert, dass die damit zugleich unterstellte „Abwicklung der beamtenrechtlichen Beihilfe“ und Schließung der privaten Krankenversicherung (PKV) als Vollversicherung zunächst auf massive rechtliche Hindernisse stoßen würde.

„Das Beihilfesystem ist Ausdruck der Fürsorgepflichten öffentlich-rechtlicher Dienstherren und gehört damit in den Zusammenhang der so genannten Alimentation“, sagte Dauderstädt am 8. April 2013. „Eine adäquate Ergänzung dazu ist nur durch das Tarifangebot der privaten Krankenversicherung möglich.“ Zudem habe das Bundesverfassungsgericht die Existenzberechtigung der PKV und damit die Zweigleisigkeit der Gesundheitsschutz-Systematik in Deutschland bekräftigt.

Der dbb Chef verwies darauf, dass etwa die Hälfte der privat Versicherten dem öffentlichen Dienst entstammten. „Dessen Attraktivität muss angesichts der demografischen Entwicklung erhalten bleiben, was auch abhängig ist von den gebotenen Arbeitsbedingungen. Daher darf das Beihilfeverfahren nicht unter dem Vorzeichen von formaler Gleichschaltung in Frage gestellt werden“, mahnte Dauderstädt.

 

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