Tarifabschluss auf Landes- und Kommunalbeamte übertragen

dbb Chef lehnt „unwürdige Feilscherei“ ab

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat die unmittelbare Zusage der Länder Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz für eine Übernahme des Tarifabschlusses für die Landesbeschäftigten auf die Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten begrüßt. Gleichzeitig forderte der dbb Chef alle übrigen Länder auf, die Einigung zwischen Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ebenfalls zeit- und wirkungsgleich auf ihre Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen.

„Wir brauchen jetzt keine unwürdige Feilscherei, sondern zügig spürbare Signale der Wertschätzung. Denn auch die Beamtinnen und Beamten machen Tag für Tag und rund um die Uhr ihren Job und haben ein Anrecht auf Teilhabe an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung“, machte Dauderstädt deutlich.

Am 28. März 2015 hatten sich dbb und ver.di mit der TdL auf einen Tarifkompromiss für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder geeinigt. Demnach erhalten die Beschäftigten ab 1. März 2015 2,1 Prozent und ab 1. März 2016 weitere 2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro mehr Gehalt. Die monatlichen Ausbildungsentgelte werden ab 1. März 2015 um einen Festbetrag in Höhe von 30 Euro und ab 1. März 2016 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 30 Euro erhöht.

Unmittelbar nach dem Abschluss der Verhandlungen erklärten Bayern, Hamburg, und Rheinland-Pfalz, den Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich auf ihre Landes- und Kommunalbeamten übertragen zu wollen. Auch Mecklenburg-Vorpommern tendiert zu einer wirkungsgleichen Übernahme, hier hatten die Beamtinnen und Beamten bereits zum 1. Januar 2015 eine Besoldungserhöhung in Höhe von zwei Prozent erhalten.

Aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es derzeit noch keine Signale zu einer Übernahme des TdL-Ergebnisses – noch werde beraten, heißt es. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich dbb und Landesregierung jeweils bereits zu konkreten Gesprächen über die künftige Beamtenbesoldung und -versorgung auf Grundlage des vorliegenden Tarifabschlusses für die Arbeitnehmer verabredet. Auch im Saarland werden Gespräche zwischen dbb und Landesregierung angestrebt. Hier geht das Landeshaushaltgesetz aktuell von einer maximalen Besoldungserhöhung in Höhe von jeweils nur 1,5 Prozent für 2015 und 2016 aus. In Baden-Württemberg sorgten Äußerungen der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen und SPD für Verärgerung, die bereits vor dem Abschluss der Tarifverhandlungen mit der TdL angekündigt hatten, man werde auch das Tarifergebnis 2015/2016 wieder nur zeitversetzt auf den Beamten- und Versorgungsbereich des Landes übertragen. In Niedersachsen soll es entsprechend Verlautbarungen der Landesregierung bei der im Haushaltsgesetz eingestellten Anhebung der Beamtenbezüge um 2,5 Prozent zum 1. Juni 2015 bleiben. Für den Fall, dass es zu linearen Abstrichen für die Beamtinnen und Beamten kommen sollte, haben bereits mehrere dbb Landesbünde, beispielsweise BBW und dbb saar, Verfassungsklagen angekündigt.

Das Land Hessen bleibt als Nicht-Mitglied der TdL außen vor und verhandelt eigenständig mit den Gewerkschaften für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes. Nächster Verhandlungstermin dort ist 14./15. April 2015. In Sachen Übertragung des angestrebten Tarifabschlusses auf die Landes- und Kommunalbeamten hat sich das Land noch nicht konkret geäußert.

 

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