Vor der Wahl des EU-Kommissionspräsidenten:

dbb erwartet beschäftigungs- und sozialpolitische Initiativen

Am 15. Juli 2014 soll der Nachfolger von José Manuel Barroso im Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission gewählt werden. Nach der Nominierung von Jean-Claude Juncker durch den Europäischen Rat gilt die Mehrheit für ihn im EU-Parlament als sicher.

„Der dbb erwartet von der neuen Europäischen Kommission, die dann gebildet wird und Anfang November ihre Arbeit aufnehmen soll, dass sie beschäftigungs- und sozialpolitische Initiativen nutzt, um die Mitgliedstaaten in ihren politischen Zielen besser zu unterstützen und deren Zusammenarbeit untereinander zu fördern. Dabei müssen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachtet werden“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 14. Juli 2014.

Die EU-Kommission sollte die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten stärker als bisher unterstützen, so Dauderstädt weiter. „Natürlich muss dabei die alleinige Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Verwaltungen wie auch dienstrechtlicher Ordnungen berücksichtigt werden“, erklärte Dauderstädt. „Das öffentliche Dienstrecht fällt in die ausschließliche Kompetenz der Mitgliedstaaten. Wir öffnen uns aber für strategische Überlegungen, wie das öffentliche Dienstrecht im Zuge einer allmählichen Angleichung arbeits- und sozialrechtlicher Rahmenbedingungen in der Eurozone weiterentwickelt werden kann“, machte der dbb Chef deutlich.

Ferner solle die Kommission ihre Zuständigkeit für den Arbeits- und Gesundheitsschutz dafür nutzen, einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Europa entgegenzuwirken. „Wir erwarten von der Kommission auch, dass sie wichtige Weichenstellungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Meisterung der Herausforderungen des demografischen Wandels vornehmen wird“, machte Dauderstädt klar.

Eine Schwächung von Rechten der Beschäftigten lehne der dbb strikt ab. Solche Regelungen dürfe die Europäische Kommission in der Arbeitszeitrichtlinie keinesfalls vorsehen, mahnte der dbb Chef. Insbesondere müsse der Rechtsrahmen für Bereitschaftsdienstzeiten unangetastet bleiben.

 

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