dbb kritisiert Gesetz zur verkürzten Ausbildung in der Altenpflege

Am 1. März 2013 hat der Deutsche Bundesrat einem Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege zugestimmt. Durch das neue Gesetz kann die Ausbildungszeit für Altenpflegerinnen und -pfleger unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu zwei Drittel gekürzt werden. Dadurch sollen schneller mehr Menschen in diesem Berufsfeld arbeiten. Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt kritisierte das Vorhaben: „So dringend notwendig eine Personalaufstockung in diesem Berufszweig auch ist: Die Qualität darf nicht zu Gunsten der Quantität leiden. In der Altenpflege gilt es – gerade in Pflegeheimen – Notfallsituationen zu erkennen und entsprechende Erstmaßnahmen einzuleiten. Eine fundierte Ausbildung, um neben der professionellen Pflege auch die medizinische Versorgung zu ermöglichen, ist unerlässlich.“

Der dbb Chef gab weiterhin zu bedenken, dass die Zugangsvoraussetzungen zur Alten- und Krankenpflegeausbildung bereits mit dem „Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ vom 23. Juli 2009 abgesenkt worden sind. Vor diesem Zeitpunkt erforderte die Ausbildung einen Realschul- bzw. gleichwertigen Abschluss oder einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Seit 2009 ist die Aufnahme einer Ausbildung zum Alten- bzw. Krankenpfleger bereits mit einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung möglich.

 

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