Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Diesel-Fahrverbote: Technische Überwachung gefordert

Die DPolG und der Bundesverband Verkehrssicherheitstechnik (BVST) sind sich darin einig, dass die Einhaltung von Diesel-Fahrverboten in einzelnen Straßen nicht durch Polizeikräfte, sondern durch Technik erfolgen muss.

Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte am 13. November 2018: „Es ist völlig ausgeschlossen, dass die mit einer Vielzahl anderer Aufgaben belastete Polizei derartige Verbote überwacht. Wir haben oftmals nicht mal mehr die Ressourcen, allgemeine Verkehrskontrollen durchzuführen“. Der BVST Vorstandsvorsitzende Benno Schrief ergänzte: „Anzustreben ist eine automatisierte Überwachung der von den Verwaltungsgerichten ausgesprochenen Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge, ansonsten bleiben die Verkehrsbeschränkungen wirkungslos.“.

Technisch sei der Abgleich von Einfahrtverboten anhand der Auswertung von Plaketten oder Kennzeichen durch Lese- beziehungsweise Kamerasysteme mit entsprechender Software möglich, wie die Beispiele aus Österreich (Vignettenkontrolle) und Großbritannien (City-Maut London) zeigen würden. Dazu sei jedoch eine Gesetzesanpassung erforderlich, damit Verkehrsüberwachungsbehörden online auf fahrzeugindividuelle Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können.

 

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