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Dritter Gleichstellungsbericht: Bundesregierung verpasst wichtige Chance

Der Dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung ist aus Sicht der dbb frauen zu zaghaft formuliert und verharrt im Status quo.

„Mit dem Dritten Gleichstellungsbericht kommt zwar Bewegung in die Debatte, wie wir Geschlechtergerechtigkeit in Politik und Gesellschaft herstellen können. Dennoch hat die Bundesregierung eine große Chance vertan, tatsächliche Fortschritte für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf den Weg zu bringen. Jetzt setzen wir alle Hoffnung in die nächste Bundesregierung, die dringenden Hinweise der Sachverständigenkommission, wie der digitale Wandel sein gleichstellendes Potenzial entfalten kann, zum zentralen Handlungsauftrag zu machen“, erklärte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb frauen am 10. Juni 2021.

Insbesondere hinsichtlich der Definition geeigneter Maßnahmen für eine umfassende freiwillige Nutzung von mobilem Arbeiten weist die Stellungnahme der Bundesregierung deutliche Schwächen auf. „In Deutschland gibt es einen massiven ‚Digital Gender Gap‘: Frauen weisen sowohl im Digitalisierungsgrad als auch in der Arbeitswelt hinsichtlich technischer Ausstattung und Möglichkeiten zum flexiblen Arbeiten deutliche Unterschiede zu Männern auf. Um diese Lücke zu schließen, brauchen wir mutige politische Entscheidungen. Wir dbb frauen vermissen an dieser Stelle nach wie vor ein gesetzlich verankertes Recht auf mobiles Arbeiten und nachhaltige Investitionen im Bildungsbereich.“

Positiv hervorzuheben sind laut Kreutz die geplanten Verbesserungen bei der strafrechtlichen Verfolgung von digitaler Hasskriminalität. Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sieht hier die Einführung einer Meldepflicht vor. Ab Februar 2022 werden soziale Netzwerke nun in die Pflicht genommen, mit den Strafverfolgungsbehörden bei Fällen von besonders schweren rechtswidrigen Inhalten zu kooperieren und IP-Adressen an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. „Frauen werden im Internet viel häufiger als Männer verbal attackiert und Opfer von Bodyshaming, Beleidigungen, gezielten Anfeindungen, ja sogar von Mord- und Vergewaltigungsdrohungen. Ohne die rechtliche Handhabe, Täter zu identifizieren, war bisher auch kaum eine Strafverfolgung möglich. Den Justiz- und Strafverfolgungsbeamtinnen und -beamten des öffentlichen Dienstes wird durch das neue Gesetz mehr Handlungsraum gegeben, um Frauen auch im virtuellen Raum die Rechtssicherheit zu bieten, die ihnen zusteht“, stellte Kreutz anerkennend heraus.

Hintergrund:

Der Dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung analysiert die Frage, wie die Digitalisierung geschlechtergerecht gestaltet werden kann, um Frauen und Männern gleiche Verwirklichungschancen zu bieten. Der Bericht besteht aus einem Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Professorin Aysel Yollu-Tok (HWR Berlin) sowie der Stellungnahme der Bundesregierung, die am 9. Juni 2021 veröffentlicht wurde.

 

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