Bundesverwaltungsgericht kippt Mindestlohn für Briefdienstleistungen:

„Dumpinglöhnen Tür und Tor geöffnet“

„Das ist eine schlechte Nachricht für viele Beschäftigte aber wir akzeptieren natürlich die Entscheidung des Gerichts“, erklärte Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion, nach Verkündung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zum Postmindestlohn am 28. Januar 2010 in Berlin. Stöhr: „Damit werden Dumpinglöhnen bei den Briefdienstleistern wieder Tür und Tor geöffnet.“ Die ‚schwarzen Schafe‘ unter den Arbeitgebern könnten nun also weiter Niedriglöhne von unter sieben Euro erzwingen, mit denen die Menschen ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, so Stöhr weiter. „Wir halten den Erhalt von Mindestlöhnen in der Postbranche nach wie vor für dringend notwendig.“

Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für unwirksam erklärt, mit der Mindestlöhne für die Branche der Briefdienstleistungen festgelegt wurden. Mit dieser Verordnung hatte das Bundesministerium die Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt, die zuvor von den Gewerkschaften DPVKOM und ver.di mit dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. in einem Tarifvertrag vereinbart worden waren.

 

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