Registermodernisierungsgesetz

Eine moderne Verwaltung braucht digitale Register

Damit Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge künftig schnell und effizient erledigen können, müssen auch die Register in der deutschen Verwaltung dringend überarbeitet und digitalisiert werden.

Der am 19. November 2020 im Bundestag zu beratende Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung ist ein wichtiger Schritt, das Registerwesen in Deutschland zu modernisieren. Ziel dieses Registermodernisierungsgesetz ist es, dass die Behörden untereinander erforderliche Nachweise austauschen können.

„Wir begrüßen diesen schon lange erforderlichen Schritt für die Digitalisierung der Verwaltung, er ist ein wichtiger, um den Erwartungen der Bürger an eine moderne Verwaltung gerecht werden zu können“, betonte dbb vize Friedhelm Schäfer. „Selbstverständlich sein muss, dass der Datenschutz gewahrt bleibt. Davon wird die Akzeptanz des Gesetzes abhängen.“

Schäfer warnte davor, dass Daten aus unterschiedlichen Registern missbräuchlich zusammengeführt werden könnten. „Wir müssen dafür sorgen, dass dies weder absichtlich noch unabsichtlich passiert“, erklärte Schäfer. „Datenschutz, Datensicherheit und eine möglichst einfache Handhabung müssen daher höchste Priorität haben.“

Hintergrund

Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wird eine Identifikationsnummer in die relevanten Verwaltungsregister von Bund und Ländern eingeführt. Damit soll gewährleistet werden, dass Daten von einer verantwortlichen Stelle geprüft, gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden. Dafür soll auf die bereits bestehende Steuer-Identifikationsnummer zurückgegriffen werden. Dies verringert den Aufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft erheblich und wird einen spürbaren positiven Effekt auf die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen haben, da dadurch der Aufwand für Behörden minimiert wird.

 

 

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