Energiepreispauschale

Fehler des Zweiten Entlastungspakets korrigiert

Der dbb hat den Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende des Bundes am 27. September 2022 begrüßt.

In seiner offiziellen Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte der dbb: „Die mit dem Entwurf vorgesehene Zahlung der Energiepreispauschale an die Rentnerinnen und Rentner sowie die Versorgungsbeziehenden des Bundes korrigiert einen Fehler des Zweiten Entlastungspakets. Der dbb hatte bereits seinerzeit kritisiert, dass mit den Rentnerinnen und Rentnern sowie den Beziehenden einer Beamtenversorgung zwei Gruppen von der Entlastungswirkung der Energiepreispauschale ausgenommen wurden, die durch den Bezug von Alterseinkünften über geringere Einkommen als aktiv Beschäftigte verfügen. Der dbb begrüßt daher die jetzt vorgesehene Zahlung der Energiepreispauschale an die genannten Personengruppen ausdrücklich. Allerdings muss angesichts der aktuellen Entwicklung insbesondere der Energie- und Lebensmittelpreise über weitere zielgerichtete Entlastungsmaßnahmen nachgedacht werden.“

Die im Entwurf enthaltene Erhöhung der Obergrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich von 1.600 auf 2.000 Euro im Monat stoße auf Bedenken des dbb. Bereits die Anhebung auf 1.600 Euro hatte der dbb kritisiert. „Zwar werden die Betroffenen finanziell entlastet. Die damit verbundene Erosion der Beitragsbasis der Sozialversicherung ist jedoch ebenso problematisch wie mögliche negative Anreizeffekte auf das Arbeitskräfteangebot“, so die Stellungnahme.

Für den Bereich der Pensionärinnen und Pensionäre kritisierte dbb Senioren Chef Horst Günther Klitzing, dass sich die Bundesregierung scheinbar nicht zu einem koordinierten, einheitlichen gesetzlichen Vorgehen in Bund und Ländern mit gegebenenfalls anteiliger Finanzierung durch die jeweiligen Dienstherren habe durchringen können. „Hier zeigen sich wieder einmal die nachteiligen praktischen Auswirkungen der Föderalisierung des öffentlichen Dienstrechts. Ich appelliere daher an alle Dienstherrn, die neuen Regelungen zur Energiepreispauschale wirkungsgleich auf die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten der Länder und Kommunen zu übertragen.“

 

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