Flughafen Frankfurt-Hahn: Tarifkommissionen stimmen Verhandlungsergebnis zu

Am 18. Dezember 2017 haben die Tarifkommissionen von dbb und ver.di dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für die rund 300 Beschäftigten der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH zugestimmt. Die Kommissionsmitglieder waren sich einig, dass das Verhandlungsergebnis nach Jahren der Entgeltzurückhaltung und der Zugeständnisse der Beschäftigten einen wichtigen Schritt darstellt, um die Attraktivität der Arbeitsplätze am Flughafen Hahn wieder zu erhöhen und den Mitarbeitern Wertschätzung zu zeigen.

Entgelterhöhungen und Einmalzahlung

Die Beschäftigten erhalten zunächst am 1. Februar 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro (Auszubildende 100 Euro). Ab dem 1. März 2018 werden die Tabellenentgelte um 2,0 Prozent erhöht (die Auszubildendenvergütung um 40 Euro). Ab dem Jahr 2019 erfolgt eine Anbindung an die Entgelterhöhungen im öffentlichen Dienst (TVöD / für Auszubildende TVAöD). Im Gegenzug wird der Zuschlag für Mehrarbeit erst nach Vollendung der 40. Wochenarbeitsstunde gezahlt. Die Regelungen haben eine Laufzeit bis zum 28. Februar 2022. 

Erholungsbeihilfe, leistungsbezogene Bezahlung, Altersteilzeit

Auch der Tarifvertrag über eine Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder wird verlängert. Danach haben Gewerkschaftsmitglieder einmal jährlich Anspruch auf eine Erholungsbeihilfe von 156 Euro. Für verheiratete oder verpartnerte Beschäftigte oder Beschäftigte mit unterhaltsberechtigten Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 260 Euro.

Darüber hinaus wird der Tarifvertrag über eine leistungsbezogene Bezahlung bis zum 31. Dezember 2018 wieder in Kraft gesetzt. Im Laufe des nächsten Jahres soll über eine Neuregelung verhandelt werden.

Die Verhandlungen über einen Altersteilzeit-Tarifvertrag werden am 18. Januar 2018 fortgeführt.

Hintergrund

Im Januar 2017 hatten die Gewerkschaften mit der vorherigen Geschäftsführung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH eine Entgelterhöhung um 0,8 Prozent mit kurzer Laufzeit bis zum 30. Juni 2017 und eine Verlängerung der Erholungsbeihilfe für das Jahr 2017 vereinbart.

Außerdem war vereinbart, dass die Verhandlungen über eine Altersteilzeitregelung und über die leistungsbezogene Bezahlung mit dem Ziel einer Einigung bis zum Ende des Jahres 2017 fortgeführt werden.

Die Regelung zur leistungsbezogenen Bezahlung war vom Arbeitgeber bereits im Jahr 2015 gekündigt worden.

 

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