Fraport: TV Werkfeuerwehr verbessert!

Der dbb hat sich mit Fraport und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen auf einen Änderungstarifvertrag zum TV Werkfeuerwehr Fraport geeinigt. Der Änderungstarifvertrag, der rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft treten soll, enthält zahlreiche Verbesserungen für die verschiedenen Funktionsgruppen in der Werkfeuerwehr des Frankfurter Flughafens.

Zulagen verbessert!

Die variable Schichtzulage, die die Beschäftigten der Werkfeuerwehr je tatsächlich geleisteter Dienstschicht im 24-Stunden-Dienst erhalten, wird erhöht. Für die Funktionsgruppen I und II erfolgt eine Erhöhung auf 15 Euro und für die Funktionsgruppe III auf 6 Euro. Beschäftigte, die aus betrieblichen Gründen im Tagdienst eingesetzt werden, erhalten diese Beträge jeweils zur Hälfte.

Daneben wird für die Beschäftigten der Funktionsgruppe III die monatliche Feuerwehrzulage auf 75 Euro erhöht. In den Funktionsgruppen I und II bleibt die Feuerwehrzulage bei 100 Euro in den Entgeltgruppen Fw 1 bis Fw 4 sowie bei 160 Euro in den Entgeltgruppen ab Fw 5.

Schichtenregelung verbessert!

In der Funktionsgruppe I reduziert sich die dienstliche Beanspruchung ab dem 1. Januar 2015 von 140,5 auf 136,9 Dienstschichten mit durchschnittlich 273,8 Stunden monatlich. Zum Ausgleich der Belastungen im 24-Stunden-Dienst erhalten die Beschäftigten weiterhin Freischichten. In der Funktionsgruppe I stehen ab 108 tatsächlich geleisteten 24-Stunden-Schichten vier Freischichten pro Kalenderjahr zu, bei 75 bis 107 24-Stunden-Schichten drei Freischichten und ansonsten zwei Freischichten. Bei einem unterjährigen Einsatz in der Funktionsgruppe I erfolgt eine anteilige Gewährung. In der Funktionsgruppe III besteht ein Anspruch auf 1,5 Freischichten pro Kalenderjahr bei durchgehendem Einsatz im 24-Stunden-Dienst.

Neustrukturierung der Funktionsgruppen!

Die Funktionsgruppen I bis III werden künftig neu strukturiert. Der Funktionsgruppe I werden die Beschäftigten im abwehrenden Brandschutz im 24-Stunden-Dienst zugeordnet, der Funktionsgruppe II der Feuerwehr-Fachdienst mit Integrationsdienst und der Funktionsgruppe III alle Beschäftigten, die nicht den Funktionsgruppen I oder II zugeordnet sind. Sollte sich im Einzelfall eine Zuordnung zu einer niedrigeren Funktionsgruppe ergeben, erhalten die betroffenen Beschäftigten eine nicht abbaubare Besitzstandszulage.

Urlaubsanspruch in der Freistellungsphase!

Darüber hinaus wird während der Freistellungsphase im Rahmen des Zeitwertkontos künftig der gesetzliche Mindesturlaub gewährt.

 

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