Brandenburg

Funktionalreform 2020: Tarifverhandlungen aufgenommen

Die brandenburgische Landesregierung hat mit dem dbb, wie im Oktober 2016 zugesagt, Tarifverhandlungen zur sozialverträglichen Begleitung der Funktionalreform 2020 im Land Brandenburg aufgenommen. In der Auftaktrunde am 4. Juli 2017, bei der auch Vertreter des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) Brandenburg anwesend waren, wurde die aktuelle Fassung des von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Funktionalreform vorgestellt.

Das ursprünglich angedachte Reformvorhaben ist deutlich geschrumpft. So wurde unter anderem von der ursprünglich angedachten Kommunalisierung des Landesamtes für Soziales und Versorgung Abstand genommen, was der dbb und seine Fachgewerkschaft GdV ausdrücklich begrüßten.

Verhandlungsfahrplan festgelegt

In der Auftaktrunde wurden zudem erste Positionen ausgetauscht und die weitere Vorgehensweise besprochen. Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, die Tarifverhandlungen parallel zum Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, um auf aktuelle Änderungen reagieren zu können. Die Schlussrunde ist für die 47. Kalenderwoche (im November) avisiert. Die Tarifvertragsparteien haben ferner vereinbart, im Vorfeld der nächsten Verhandlungsrunde in zwei Arbeitsgruppen – eine für den Forstbereich, der zahlenmäßig am meisten von der Funktionalreform tangiert ist, und eine für die sonstigen Beschäftigten – die personal- und tarifrechtlichen Fragestellungen zu erläutern.

Seitens des KAV Brandenburg wurde darauf hingewiesen, dass er dem Modell der Personalgestellung ablehnend gegenübersteht und die gesetzliche Überleitung der Beschäftigten zu den kommunalen Arbeitgebern favorisiert, eine Stufenregelung aber auch als denkbare Variante sieht. Für den Bereich Forst hat der KAV Brandenburg Verhandlungsbereitschaft zu Tarifverhandlungen auf kommunaler Ebene signalisiert.

Verlängerung des TV Umbau

Darüber hinaus haben die Gewerkschaften Verhandlungen über die Verlängerung des Tarifvertrags über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg (TV Umbau) gefordert, der zum Ende des Jahres ausläuft.

Attraktivität der Landesverwaltung

Im Anschluss daran haben Staatssekretärin Katrin Lange (Innen) und Daniela Trochowski (Finanzen) erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme über befristete Arbeitsverhältnisse präsentiert und signalisiert, dass sie bei sachgrundlosen Befristungen grundsätzlich Handlungsbedarf sehen. Der abschließende Bericht und seine Auswertung sind nach der Sommerpause zu erwarten.

Darüber hinaus haben beide Staatssekretärinnen verschiedene Projekte und Initiativen des Landes zur Gewinnung und Ausbildung von Nachwuchskräften vorgestellt. Es soll unter anderem ein Führungskolleg eingerichtet werden, ab 2019 soll eine Ausbildungsoffensive für den mittleren Dienst starten, durch Paten-Projekte soll der Wissenstransfer in der Landesverwaltung gestärkt werden. Beide Seiten einigten sich darauf, die seit 2004 existierenden Handlungsrichtlinien „Gesundheitsmanagement für die Landesverwaltung Brandenburg“ zu aktualisieren.

Hintergrund

Die Verwaltungsstrukturreform in Brandenburg umfasst neben einer Gebietsreform auch eine Funktionalreform. Anlässlich der Neustrukturierung der Kreisebene wird es zu Aufgabenübertragungen auf die Landkreise und die kreisfreien Städte kommen. Im Rahmen der Funktionalreform I sind konkrete Aufgabenübertragungen vom Land auf die kommunale Ebene geplant. Betroffen sind unter anderem der Landesbetrieb Forst sowie das Landesamt für Soziales und Versorgung.

In Umsetzung der Gesprächsergebnisse vom 2. Juli 2014 und vom 13. November 2015 haben sich das Land Brandenburg und der dbb darauf verständigt, zur Gestaltung des Generationenwechsels und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg Gespräche/Verhandlungen über Maßnahmen zur Sicherstellung der Attraktivität der Landesverwaltung aufzunehmen. Im Verhandlungstermin am 22. Februar 2016 wurden die thematischen Schwerpunkte festgelegt: Lebens- und alternsgerechtes Arbeiten – Umgang mit lebensälteren Beschäftigten, Gewinnung und Einstellung junger Beschäftigter und Attraktivität des öffentlichen Dienstes sowie Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung.

 

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