Bundesbeamte

Geplante Änderung der Beihilfeverordnung hat Vorbildcharakter

Der dbb hat im Beteiligungsgesprächs mit dem Bundesinnenministerium am 28. Juni 2018 den Entwurf zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung begrüßt. Diese diene entscheidend der Stärkung und Weiterentwicklung des eigenständigen beamtenrechtlichen Sicherungssystems und habe auch Vorbildcharakter für die Beihilfereglungen in den Ländern, erklärte der Sprecher der Bundesbeamtengewerkschaften im dbb, Dieter Dewes.

„Die Änderungsverordnung beinhaltet eine Vielzahl von positiven Weiterentwicklungen und auch Übertragung von aktuellen Leistungsveränderungen aus dem Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das betrifft insbesondere das zweite Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) sowie die Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie. Auch werden notwendige Umsetzungen beihilferechtlicher Rechtsprechungen vorgenommen. Beispielsweise steigen bei den Heilmitteln die Erstattungssätze der Anlage 9 zur BBhV in einer ersten Stufe mit dem Inkrafttreten um ca. 20 Prozent an und nochmals um weitere 10 Prozent zum 1. Januar 2019“, so Dewes.

Von besonderer Bedeutung sei auch die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Direktabrechnung zwischen Festsetzungsstellen und Krankenhäusern, die eine deutliche Entlastung für die Beamten und Versorgungsempfängern mit sich bringen werde. Die Änderungsverordnung soll am Tag nach Verkündung in Kraft treten.

 

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