Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsbeziehende

Gesetzentwurf des BMAS liegt vor

Der dbb hat den Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende des Bundes am 27. September 2022 begrüßt.

In seiner offiziellen Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte der dbb: „Die mit dem Entwurf vorgesehene Zahlung der Energiepreispauschale an die Rentnerinnen und Rentner sowie die Versorgungsbeziehenden des Bundes korrigiert einen Fehler des Zweiten Entlastungspakets. Der dbb hatte bereits seinerzeit kritisiert, dass mit den Rentnerinnen und Rentnern sowie den Beziehenden einer Beamtenversorgung zwei Gruppen von der Entlastungswirkung der Energiepreispauschale ausgenommen wurden, die durch den Bezug von Alterseinkünften über geringere Einkommen als aktiv Beschäftigte verfügen. Der dbb begrüßt daher die jetzt vorgesehene Zahlung der Energiepreispauschale an die genannten Personengruppen ausdrücklich. Allerdings muss angesichts der aktuellen Entwicklung insbesondere der Energie- und Lebensmittelpreise über weitere zielgerichtete Entlastungsmaßnahmen nachgedacht werden.“

Die im Entwurf enthaltene Erhöhung der Obergrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich von 1600 auf 2000 Euro im Monat stoße auf Bedenken des dbb. Bereits die Anhebung auf 1600 Euro hatte der dbb kritisiert. „Zwar werden die Betroffenen finanziell entlastet. Die damit verbundene Erosion der Beitragsbasis der Sozialversicherung ist jedoch ebenso problematisch wie mögliche negative Anreizeffekte auf das Arbeitskräfteangebot“, so die Stellungnahme.  

 

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