BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Gesetzentwurf zur Umwandlung des ITZBund beschlossen

Das Bundeskabinett hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause den Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts beschlossen.

Aus Sicht des BDZ stellt die beabsichtigte Umwandlung des ITZBund in eine nichtrechtsfähige Anstalt gegenüber den Alternativen einer rechtsfähigen Anstalt oder einer GmbH in vielerlei Hinsicht die bessere Lösung für die betroffenen Beschäftigten dar. Zum einen würden dienstrechtliche Probleme, die durch die Überleitung der Beamten/innen auf eine GmbH oder eine rechtsfähige Anstalt anfallen, vermieden. Somit bliebe auch die Möglichkeit der Verbeamtung von Tarifbeschäftigten bzw. der Ausbildung beamteter Nachwuchskräfte durch das ITZBund weiterhin bestehen – „einer unserer stärksten Vorteile im Wettbewerb der Personalgewinnung heiß umkämpfter IT-Fachkräfte bleibt somit dem ITZBund erhalten“, folgerte BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes am 6. August 2020.

Ferner sei kein aufwendiges Finanzierungsmodell zu entwickeln, da die nichtrechtsfähige Anstalt Teil des Bundeshaushalts bliebe. Folglich werde der BDZ auch weiterhin seinen gewerkschaftspolitischen Einfluss für eine aufgabengerechtere Stellenausstattung des ITZBund gegenüber den Mitgliedern des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag geltend machen können. Bereits jetzt bewirtschafte das ITZBund Haushaltsmittel von über 1 Mrd. € pro Jahr und verfüge über mehr als 3000 Plan-/Stellen. Letztendlich seien mit der Umwandlung des ITZBund zu einer nichtrechtsfähigen Anstalt auch die Risiken hinsichtlich einer möglichen Umsatzsteuerpflicht der Leistungen des ITZBund vom Tisch. Dieser Umstand hätte das ITZBund über Jahre mit einer kernstrukturellen Neuausrichtung beschäftigt.

Mögliche Bedenken oder Sorgen hinsichtlich eines Aufgabenwegfalls seien unberechtigt, da alle Aufgaben, die dem ITZBund bislang übertragen waren, auch weiterhin zu den Aufgaben der Anstalt gehören. So werde eine kontinuierliche Auftragserfüllung sichergestellt. Daneben werde es zukünftig Aufgabe des ITZBund als zentralem IT-Dienstleister des Bundes sein, im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes definierte, möglichst standardisierte IT-Leistungen im Bereich der Dienste- und der Betriebskonsolidierung zu erbringen. Das ITZBund werde seine Leistungen mittelfristig gegenüber rund 200 Bundeseinrichtungen anbieten.

 

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