Gesetzentwurf zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund setzt positives Signal

Die dbb bundesfrauenvertretung hat die Pläne der Bundesregierung begrüßt, Familienzeiten bei der Festsetzung der beruflichen Erfahrung für Beamtinnen und Beamte stärker zu berücksichtigen. „Das Gesetz greift die langjährige Forderung der dbb bundesfrauenvertretung auf, Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten, die bereits vor dem Dienstbeginn beim Bund vorhanden sind, als Erfahrungszeiten anzuerkennen. Damit setzt der öffentliche Dienst neue Maßstäbe für eine familienfreundlichere Arbeitswelt. Die beabsichtigte Bundesregelung hat hoffentlich Modellcharakter auch für die Landesgesetze“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 26. Mai 2011.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und dem damit verbundenen Fachkräftemangel im öffentliche Dienst, müsse eine vergleichbare Regelung auch in den Landesbehörden und im Tarifbereich umgesetzt werden, forderte Helene Wildfeuer: „Eine Karriere im öffentlichen Dienst wird durch die neue Regelung für beide Geschlechter gleichermaßen attraktiv.“ Nicht nur, dass die Regelung Familienarbeit erheblich aufwerte, auch würden davon vor allem Frauen profitieren, die aufgrund familiärer Verpflichtungen bisher in ihrem Berufsweg Nachteile erleiden. „Junge Frauen erhalten ein deutliches Signal: Gerade als Mütter sind sie eine große Bereicherung für die Bundesverwaltungen“, so die Vorsitzende.

Im Zuge der Dienstrechtsreform werden bei Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst jene Familienzeiten bis zu drei Jahren wie Erfahrungszeiten berücksichtigt, die nach einer Anstellung im Bundesdienst erfolgten. Tritt der Gesetzentwurf zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund in seiner jetzigen Form in Kraft, werden künftig auch Zeiten der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen – im Einzelfall bis zu drei Jahren – wie Erfahrungszeiten berücksichtigt, die vor dem Diensteintritt liegen. Bestandsbeamtinnen und -soldatinnen können nach § 72 BbesG im Wege einer Übergangsregelung die Berücksichtigung dieser Zeiten beantragen.

 

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