dbb: Kein Fortschritt für den Sozialstaat

Gesundheitsreform beschlossen

Mit den Stimmen von Union und FDP hat der Deutsche Bundestag am 12. November 2010 das GKV-Finanzierungsgesetz, wie bereits am Vortag die Reform des Arzneimittelrechts, beschlossen. Damit hat das Kernstück der von der schwarz-gelben Koalition angekündigten Gesundheitsreform die parlamentarischen Hürden genommen.

Der dbb bewertet das Ergebnis kritisch. „Einkommensunabhängige Zusatzprämien, mit denen die Versicherten künftig jeden Finanzmehrbedarf allein bestreiten werden müssen, sind kein Fortschritt für den Sozialstaat“, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende des gewerkschaftlichen Dachverbandes Klaus Dauderstädt. Es sei der Koalition zwar einzuräumen, dass sie den aktuellen Finanzbedarf zunächst durch gleiche Erhöhungen für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer richtig angepackt habe. Mit der Zusage, auf diesem Niveau die Arbeitgeberbeiträge einzufrieren, werde jedoch das bisher geltende Prinzip paritätischer Mittelaufbringung endgültig verlassen. Auch der steuerfinanzierte Sozialausgleich ändere nur wenig daran, dass die künftig zu erwartenden Zusatzbeiträge gerade die schwächeren Einkommensgruppen besonders belasten werden, so Dauderstädt. Hinzu komme ein erheblicher bürokratischer Aufwand, um den Ausgleich zu realisieren, was im Übrigen mit der vorgesehenen Deckelung von Verwaltungskosten nicht in Einklang zu bringen sei. „Der dbb hat deswegen zurecht kritisiert, dass auch diese Reform Nachhaltigkeit und langfristiger Stabilisierung für das Gesundheitswesen vermissen lässt“, betonte der dbb Vize. Zudem zeige sich die Opposition entschlossen, ihre Vorstellungen einer Bürgerversicherung umzusetzen, die nächste Auseinandersetzung über die Gesundheitspolitik sei damit bereits programmiert.

 

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