Frauen in Führungspositionen

Gleichstellung verlangt mehr als eine „Quote“

dbb frauen Chefin Milanie Kreutz hat größere Anstrengungen gefordert, um mehr Frauen im öffentlichen Dienst in Führungspositionen zu bringen.

„Im öffentlichen Sektor sind mehr als die Hälfte aller Beschäftigten Frauen. Der Anteil an weiblichen Führungskräften liegt allerdings deutlich unter 50 Prozent. Das passt hinten und vorne nicht zusammen und widerspricht dem Gleichstellungsanspruch im öffentlichen Dienst“, machte dbb frauen Chefin Milanie Kreutz am 12. Januar 2022 mit Blick auf aktuelle Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) deutlich. Danach ist im öffentlichen Dienst der Frauenanteil auf den beiden oberen Führungsebenen höher als in der Privatwirtschaft. Im Verhältnis zu ihrem Anteil an den Beschäftigten sind Frauen hier dennoch nicht besser vertreten als in der Privatwirtschaft.

Hoffnungsvoll blicken die dbb frauen auf das neue Führungspositionen-Gesetz, das erstmals auch Sanktionen bei Nichterreichung von Zielgrößen vorsieht. Noch sei es zu früh, um die langfristige Wirksamkeit der gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich zu bewerten, so Kreutz. Vielmehr müsse der Fokus jetzt auf die Beseitigung von bekannten Karrierehindernissen gelegt und die Leistungsbewertung diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. „Gleichstellung verlangt mehr als die Einführung von Quoten. Vor allem Frauen ergreifen Berufe im öffentlichen Dienst, weil sie hier einen sicheren und flexiblen Job vorfinden, der familienfreundliche Arbeitsbedingungen verspricht und zugleich sinnstiftend ist. Doch die Aufstiegsverfahren folgen einer anderen Logik: Befördert wird vorrangig, wer viel Zeit am Arbeitsplatz verbringt und über ausreichend Freizeit verfügt, um das eigene Karrierenetzwerk zu pflegen. Vor allem Müttern fehlt es jedoch genau an diesen wertvollen Zeitressourcen“, betonte die dbb frauen Chefin.

Eine effektive Frauenförderung in der modernen öffentlichen Verwaltung müsse genau hier ansetzen. Arbeitsleistung und Führungskompetenz sollten ausschlaggebend für eine Beförderung sein. Kreutz: „Die systematische Überprüfung der Leistungskriterien und deren geschlechtergerechte Neuauslegung muss bei der dienstlichen Beurteilung endlich in Angriff genommen werden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil unsere Arbeitswelt sich aufgrund von Homeoffice und Digitalisierung stark verändert hat und dementsprechend auch andere Erwartungen an Führungskräfte stellt.“

 

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