Bundesfernstraßenreform

Infrastrukturgesellschaft: Ausbildung muss schnellstmöglich starten

Am 26. November 2018 hat der dbb ein weiteres Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) zur Reform der Fernstraßen-Verwaltung geführt. Zentrale Themen waren das Ausbildungskonzept der Infrastrukturgesellschaft (IGA) und die Perspektiven von Beamtinnen und Beamten im Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und in der IGA.

Bezüglich des IGA-Ausbildungskonzeptes gibt es einen Dissens: Während das BMVI die Berufsausbildungen, Traineeprogramme, Meisterausbildungen sowie das duale Studium erst im Jahr 2021 anbieten möchte, kommt dieser Zeitpunkt für dbb Tarifchef Volker Geyer viel zu spät: „Die IGA braucht jetzt junge Menschen. Nur so kann sie die Nachwuchsgewinnung für ihren Unternehmenserfolg nutzen.“

Für die Beamtinnen und Beamten wird vom BMVI derzeit ein Konzept erarbeitet, wonach diese grundsätzlich an das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) versetzt und anschließend der IGA zugewiesen werden sollen. Dies soll freiwillig geschehen. Friedhelm Schäfer, dbb Fachvorstand Beamtenpolitik, bedauerte, dass bei den dienstrechtlichen Überleitungsregeln für Beamtinnen und Beamte keine verlässlichen Zahlen vorliegen - ebenso wenig wie konkrete Angaben zur Aufbauorganisation und zu Einsatzgebieten.

Schäfer betonte außerdem, dass es sowohl im FBA als auch in der IGA über die Gründungsphase hinaus eine Zukunft für Beamte geben müsse. „Der dbb erwartet, den gesetzlich zugesicherten Bestandsschutz der Beamtinnen und Beamten auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes und des Arbeitsortes jetzt mit Leben zu erfüllen“, so Schäfer. Dazu gehöre, dass die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten auch in der IGA – durch entsprechende Planstellen gesicherte – weiter Fortkommens- und Aufstiegsperspektiven haben. Personalentwicklung dürfe sich nicht in einem Glaubensbekenntnis erschöpfen.

Hintergrund

Spätestens ab 2021 liegt die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen nicht länger in den Händen der Länder. Die Aufgabe übernehmen dann das neu gegründete Bundesfernstraßenamt (FBA) sowie eine ebenfalls neu aufzubauende Infrastrukturgesellschaft (IGA). Bis zum 1. Januar 2019 müssen die bis zu 15.000 betroffenen Beschäftigten aus den Landesbetrieben Straßen ihre Bereitschaft zum Wechsel in die neuen Organisationseinheiten erklären. Bislang sind aber insbesondere mit Blick auf die IGA, die den überwiegenden Part des künftigen Bundesfernstraßen-Handlings übernehmen wird, zahlreiche tarifpolitische, strukturelle und organisatorische Fragen offen, weswegen nach wie vor große Unsicherheit in den Belegschaften herrscht.

 

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