Die dbb frauen haben die im Jahressteuergesetz enthaltenen Entlastungen für Familien und Alleinerziehende begrüßt, fordern aber mehr gleichstellungsfördernde Nachbesserungen.
Unzufrieden zeigte sich dbb frauen Chefin Milanie Kreutz vor allem hinsichtlich der weiterhin unzureichenden Reformierung der Ehegattenbesteuerung: „Wir halten nach wie vor daran fest, dass das Ehegattensplitting dem Ziel einer gendergerechten Einkommenssteuer entgegensteht. Im Koalitionsvertrag haben die Ampel-Parteien die Abschaffung der Steuerklassenaufteilung in Steuerklasse III und V geplant – wo stehen wir in der Umsetzung dieses Vorhabens? Wir brauchen mehr als bloße Absichtserklärungen. Zwar würde diese Steuerrechtsreform allein die Vielfalt von Familien in Deutschland nicht gerecht abbilden können, aber es wäre zumindest ein guter Anfang für geschlechtergerechtere Besteuerung“, kritisierte Kreutz, die auch stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb ist.
In diesem Zusammenhang sei die Anhebung des Freibetrags für die Gruppe der Alleinerziehenden, die häufig Frauen seien und keinen Splittingvorteil hätten, wichtig. „Gerade alleinerziehende Mütter und ihre Kinder tragen ein hohes Armutsrisiko und sind entsprechend auch mehr von der Inflationskrise und steigenden Lebenshaltungskosten betroffen. Sie brauchen und verdienen eine gerechtere Familienbesteuerung in diesen schwierigen Zeiten. Die Anhebung des Alleinerziehenden-Freibetrags um 240 Euro ist deshalb ein wichtiger Schritt“, begrüßte Kreutz. Auch die Erhöhung des Ausbildungs-Freibetrags werde Familien steuerlich entlasten: „Eltern wollen nur das Beste für die Ausbildung ihrer Kinder, aber das Beste finanziell möglich zu machen, ist oft eine Herausforderung für Mütter und Väter. Die Anhebung des Ausbildungs-Freibetrags senkt die Steuerlast und entlastet Familien“, so Kreutz.
Die ebenfalls im Jahressteuergesetz enthaltene Anhebung der Homeoffice-Pauschale sei ferner zwar richtig und überfällig, greife jedoch zu kurz: „Die Anhebung der Homeoffice-Pauschale ist schön und gut, aber die aktuelle Ausgestaltung ist in ihrer Wirkung leider weder sozialgerecht noch geschlechterneutral“, mahnte Kreutz Verbesserungen an. Lediglich Berufstätige, die pro Jahr – inklusive der neuen Pauschale – über 1.230 Euro Werbungskosten geltend machen könnten, würden profitieren. Die meisten könnten diesen Betrag ohnehin nur über die Fahrtkostenabrechnung erreichen, somit würden also vor allem Pendler mit weiten Anfahrtswegen und jene, die nur beschränkt mobil arbeiten können, vollumfänglich profitieren. „Da Männer deutlich häufiger längere Wegstrecken zur Arbeit mit dem eigenen PKW zurücklegen als Frauen, die aufgrund der Vereinbarkeitsproblematik öfter wohnortnah arbeiten, haben sie auch überproportional mehr von der neuen Regelung. Gerechter wäre es also, die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzbar zu machen“, erklärte Kreutz.
Hintergrund
Mit dem Jahressteuergesetz steigt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 Euro auf 4.260 Euro. Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die nicht mehr im Elternhaus wohnen und sich in der Ausbildung befinden, wird von 924 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten wird auf 1.230 Euro statt wie geplant auf 1.200 Euro erhöht. Die Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer bei der Steuererklärung und die Homeoffice-Pauschale werden ab 2023 in einer Tagespauschale von sechs Euro (bisher fünf Euro) zusammengeführt.