30 Jahre ZfPR

Jubiläum beim DBB Verlag

Vor drei Jahrzehnten wurde die Zeitschrift für Personalvertretungsrecht – kurz ZfPR – von Dr. Wilhelm Ilbertz, dem damaligen Geschäftsführer des DBB Verlags, ins Leben gerufen. Sowohl unter den wissenschaftlichen ­Fachzeitschriften zur Unterstützung von Personalräten, Juristen und Personal führenden Dienststellen als auch innerhalb des Verlagsrepertoires ­entwickelte sie sich zu einer festen Größe.

Diese Entwicklung ist Dr. Ilbertz zu verdanken, der nicht nur ein Experte auf dem Gebiet des Mitbestimmungsrechts in Deutschland ist, sondern als Schriftleiter über viele Jahre die sachlich-­informative Richtung der ZfPR vorgegeben hat. Ziel der ZfPR war und ist es, den Personalratsmitgliedern des dbb wichtige Hintergrundin­formationen zur Verfügung zu stellen und sie auf dem aktuellen Stand der umfangreichen Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht zu halten.

Wegweisende Rechtsprechung

Seit ihrer Gründung informiert die ZfPR über maßgebliche Entscheidungen oberster Bundesgerichte, so zum Beispiel über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995, der die Grenzen der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst aufgezeigt hat. Perso­nelle und organisatorische Entscheidungen der Dienststelle unterfallen demnach nicht dem Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle (ZfPR 1995, S. 185).

Besonders hilfreich für die Arbeit der Personalratsmitglieder erwies sich 1994 ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das in der ZfPR 1995, S. 85, ver­öffentlicht wurde. Personal­ratsmitglieder haben seitdem Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge für Schulungsmaßnahmen, die für die Personalrats­arbeit notwendige Kenntnisse vermitteln. Diese Fortbildungen können sowohl das Personalvertretungsgesetz als auch Unterweisungen im Dienst-, Arbeits- oder Tarifrecht umfassen. Die überzeugende Begründung der Richter: Auch für den Dienststellenleiter ist die Zusammenarbeit mit qualifizierten Personalratsmitgliedern von Vorteil.

Zugesprochen wurde dem Personalrat in einer weiteren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine adäquate EDV-Ausstattung (ZfPR-online, 1/2010, S. 3). Darüber hinaus räumten die Richter den Mitbestimmungsgremien ein Mitwirkungsrecht bei der Einführung technischer Einrichtungen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle des Personals ein, etwa bei Zeiterfassungsgeräten (ZfPR 2012, S. 46).

Namhafte Autoren

Der Kreis der Autoren kann sich mit Recht sehen lassen. Seit 1989 haben in Fachkreisen anerkannte Experten in Aufsätzen, Diskussionsbei­trägen und Anmerkungen ­Hintergründe und oft auch strittige Mitbestimmungs­fragen erörtert.

Anlässlich des Jubiläums erscheint im DBB Verlag eine ­Sonderausgabe der ZfPR. Diese spannt einen Bogen von der Entwicklung des Personalvertretungsrechts seit Bestehen der Zeitschrift bis hin zu Zukunftsthemen. Unabhängig ­davon versprechen die Fach­beiträge der hochkarätigen ­Autorinnen und Autoren wie Prof. Dr. Jutta Rump, Helene Wildfeuer, Prof. Dr. Frank Bieler, Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Prof. Dr. Timo Hebeler und Dr. Wilhelm Ilbertz in Sachen Mitbestimmung ein besonders ­interessantes Heft.

Beim DBB Verlag freut man sich nicht nur über 30 erfolgreiche ZfPR-Jahre, sondern stellt sich weiterhin dem eigenen Anspruch, den Service für die Personalratsmitglieder kontinuierlich weiterzuentwickeln. Ein Schritt in diese Richtung wurde bereits mit dem ZfPR-Rechtsprechungsdienst und dem ­ZfPR-Portal getan. Beide Angebote stehen den Abonnenten kostenfrei zur Verfügung. Derzeit in Planung ist eine inhaltliche Revision des Zeitschriftenkonzepts, das die veränderten Lesegewohnheiten der Bezieher berücksichtigen soll. An Gestaltungswillen und Zukunftsperspektiven fehlt es nicht. Auf die nächsten 30 Jahre!   

 

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