Sicherheitskräfte an Flughäfen

Kein Arbeitgeberangebot

Am 17. Oktober 2018 fand in Berlin der erste Verhandlungstermin in den Tarifverhandlungen für die Sicherheitskräfte an Flughäfen zwischen dem dbb und dem BDLS statt.

Kernforderungen des dbb

Zum Auftakt hat die Verhandlungskommission des dbb ihre berechtigten Forderungen vorgebracht und begründet. Die zentralen Entgeltforderungen des dbb sind:

Die Arbeitgeberseite hat die Forderungen zurückgewiesen, aber keine wirklichen Gegenargumente vorgebracht.

dbb fordert Angebot

Die Arbeitgeber haben den dbb aufgefordert, die Forderungen zu verringern, haben selbst aber kein Angebot für eine Entgelterhöhung vorgelegt. Der dbb hat den Arbeitgebern als Hausaufgabe zur nächsten Verhandlungsrunde mitgegeben, ein verhandlungsfähiges Angebot und einen Vorschlag für eine Struktur einer bundesweit geltenden Entgeltregelung vorzulegen.

Es wurden drei weitere Verhandlungsrunden bis zum Jahresende vereinbart.

Hintergrund

Neben regional vereinbarten Entgelttarifverträgen für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen hat der dbb im Jahr 2013 mit dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) einen bundesweit geltenden Manteltarifvertrag abgeschlossen, in dem unter anderem Regelungen zu den Themen Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Jahressonderzahlung und Prämienleistungen enthalten sind. Diese Mantelregelungen hat der dbb zum Jahresende gekündigt. Die Entgeltregelungen wurden ebenfalls gekündigt.

Der dbb setzt sich für einen bundesweit geltenden Entgelttarifvertrag, verbesserte Mantelregelungen sowie eine Neuregelung des Entgeltrahmens – unter anderem der Zeitzuschläge – ein. Inzwischen ist auf Arbeitgeberseite nicht mehr der BDSW, sondern der BDLS für die Luftsicherheit zuständig.

 

zurück