Die Union diskutiert, die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren beizubehalten und dafür Erziehungs- und Pflegezeiten weniger zu berücksichtigen.
„Das ist der falsche Weg“, stellte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stv. dbb-Bundesvorsitzende, am 20. Oktober 2026 klar. „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren ist sinnvoll, solange Pflegezeiten darin zur Geltung kommen. Pflegearbeit ist nun mal Arbeit, wenn auch unbezahlt.“ Es entstehe zunehmend der Eindruck, dass Frauen und Kinder an politischer Bedeutung und Stimme verlieren. „Dem stellen wir uns als dbb frauen entschieden entgegen.“ Welches Gewicht das Thema hat, hatte der vergangene dbb bundesfrauenkongress gezeigt, auf dem zahlreiche Anträge zur Anerkennung unbezahlter Care-Arbeit eingegangen waren.
„Eine Rentenreform darf nicht auf Kosten derjenigen gehen, die Verantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige übernommen haben. Es ist gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit, die noch immer überwiegend von Frauen übernommen wird. Ausgerechnet diese Zeiten bei der abschlagsfreien Rente geringer zu berücksichtigen, würde allen Pflegenden einen Bärendienst erweisen.“ Eine Rentenreform müsse die unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen stärker berücksichtigen, statt Sorgearbeit nachträglich abzuwerten. Kreutz weiter: „Wer jahrzehntelang gearbeitet, Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt hat, darf am Ende nicht erfahren, dass ausgerechnet diese Sorgearbeit weniger zählt.“
Wenn die Politik diesen Weg trotzdem gehen will, müsse mindestens gelten: „Solange Sorgearbeit nicht gleich verteilt ist, kann ihre geringere Berücksichtigung bei der Rente nicht geschlechtsneutral sein. Dann muss dafür gesorgt sein, dass Sorgearbeit und Erwerbsausfälle künftig partnerschaftlicher verteilt werden, insbesondere dort, wo steuerlich finanzierte Ersatzleistungen diese absichern.“
Bislang gilt, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht ausschließlich die Zeiten der Erwerbsarbeit berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen gehören auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten zu den anrechenbaren Versicherungszeiten. „Genau diese Anerkennung ist aus gleichstellungspolitischer Sicht unverzichtbar: Frauen leisten nach wie vor deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer“, erklärte Kreutz. Die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten gleiche Nachteile, die dadurch entstehen, dass Eltern für die Kindererziehung beruflich kürzertreten, zumindest teilweise aus.
Schon heute tragen Kindererziehung, Angehörigenpflege und längere Teilzeitphasen dazu bei, dass Frauen geringere Rentenansprüche erwerben. „Wer nun zusätzlich die Berücksichtigung dieser Zeiten beim Zugang zur abschlagsfreien Rente beschneiden will, setzt am völlig falschen Ende an“, kritisierte die dbb frauen-Chefin. „Eine zukunftsfeste Rentenpolitik muss unterschiedliche Lebens- und Erwerbsverläufe berücksichtigen. Sorgearbeit darf dabei nicht zum Sparhebel einer Rentenreform werden.“